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Das Amtsgericht Düsseldorf schickte uns ein Anerkenntnisurteil, das die Targobank dazu verpflichtet, erhobenen Kreditgebühren von knapp 500
Euro nebst Zinsen an unser Vereinsmitglied zurück zu zahlen. Die Targobank widersprach lange Zeit den Argumenten des Kreditnehmers und
ignorierte eine Entscheidung vom Bundesgerichtshof. Nachdem unser Verein für Verbraucherschutz sich der Sache annahm, wurde ein Mahnverfahren gegen die Bank beim Amtsgericht Hagen eingeleitet. Die Direktbank widersprach auch hier erneut.

Erst als der Fall beim Amtsgericht Düsseldorf lag, folgte die Bank den Argumenten der angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienst e.V. und wurde schließlich zur Erstattung der Bearbeitungsgebühren verurteilt.

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