Die Klage der EUMedien GmbH gegen unser Mitglied wurde abgewiesen. Auf die Widerklage hin wurde die EUMedien GmbH verpflichtet, die von unserem Mitglied zu Unrecht geleisteten Beträge aus Ratenzahlungen zurück zu zahlen. Gründliche Recherche des Teams vom Verbraucherdienst e.V. und die fachkundige Vertretung durch Rechtsanwältin Z. Atay führten für unser Mitglied zum Erfolg.
Urteil
[snippet]