Bild aktuelle Urteile

Urteil EUMedien GmbH ./. Mitglied des Verbraucherdienst e.V.

23.11.11

Die Klage der EUMedien GmbH gegen unser Mitglied wurde abgewiesen. Auf die Widerklage  hin wurde die EUMedien GmbH verpflichtet, die von unserem Mitglied zu Unrecht geleisteten Beträge aus Ratenzahlungen zurück zu zahlen. Gründliche Recherche des Teams vom Verbraucherdienst e.V. und die fachkundige Vertretung durch Rechtsanwältin Z. Atay führten für unser Mitglied zum Erfolg.
Urteil


Verbraucherdienst e.V. –   Telefon:  0201-176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Chat in WhatsApp     (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Gerne können Sie uns auch via Email-Adresse und Kontaktformular erreichen: KONTAKT


Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Bewertungen von Verbrauchern

Mitglied werden

Kommentare zu Urteil EUMedien GmbH ./. Mitglied des Verbraucherdienst e.V.