Uns liegt ein Schriftstück 7 S 6/15 vom Landgericht Saarbrücken vor. Adressat des Schreibens ist eine kooperierende Anwältin des Verbraucherdienst e.V.
Es war ein kurzes Schreiben, dessen Inhalt war für unser Mitglied erfreulich:
In der Berufungssache:
Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH ./. Mitglied
wird die Berufung zurückgenommen
Absender waren in diesem Fall die für Europool Europäische Medienbeteiligungs GmbH Prozessbevollmächtigten Anwälte BaumgartenBrand aus Berlin.
Schon im Vorfeld hatte das Landgericht Saarbrücken die Absicht geäußert, die Berufung zurückzuweisen. Es schien dem Gericht offensichtlich, dass die Klage keine Aufsicht auf Erfolg haben könnte.
Angefangen hatte der Rechtsstreit mit einer Abmahnung wegen angeblichen Filesharings an den Film „Niko – Ein Rentier Hebt Ab“. Zuvor wurde von der Kanzlei BaumgartenBrand noch ein Vergleichsangebot unterbreitet.
Die Empfehlung der Anwältin, eine langjährige Kooperationspartnerin des Verbraucherdienst e.V., die unser Mitglied vertrat, schlug jedoch aufgrund von Bedenken das Vergleichsangebot aus. Dass ihr rechtliches Empfinden richtig war, bestätigte sich vor dem Amtsgericht Saarbrücken.
Vor dem Amtsgericht Saarbrücken wurde die Klage der Europool Europäische Medienbeteiligungs GmbH, vertreten durch die Prozessbevollmächtigten Anwälte BaumgartenBrand abgewiesen.
Dort heißt es in den Entscheidungsgründen:
Die Klägerin ist beweisbelastet dafür, dass der Film „Niko – Ein Rentier Hebt Ab“ vom Internetanschluss mit der IP-Adresse des Beklagten veröffentlicht worden ist.
Die Klägerin hat unter anderem Beweis angeboten durch Vernehmung der Zeugen A. und P.
Sie hat jedoch den insoweit vom Gericht festgesetzten Zeugenvorschuss nicht innerhalb der Frist eingezahlt und hat die Zeugen auch nicht vom Termin 11.03.2015 gestellt.
Die Klägerin ist damit schon insoweit beweisfällig geblieben.
Die Klage war deshalb wie erfolgt abzuweisen.
Nachdem die Anwälte BaumgartenBrandt die Klage vor dem Amtgericht Saarbrücken für die Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH verloren hatten, legten Sie Berufung ein.
Die Prozessbevollmächtigte Anwältin unseres Mitgliedes beantragte die Berufung zurückzuweisen. Ob schließlich die Anwälte BaumgartenBrand einsahen, dass eine Berufung, wie vom Landgericht vorab schriftlich mitgeteilt, wenig Aussichten auf Erfolg haben würde oder andere Gründe dazu beitrugen, die Klage zurückzunehmen, ist dem Mitglied des Verbraucherdienst e.V. vermutlich zweitrangig.
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