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Statt Forderungseinzüge gegen Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. rechtsicher zu begründen verlegte sich Inkassounternehmen ASP Forderungsmanagement auf Verunglimpfungen des Verbraucherdienst e.V. Der Verein wehrte sich erfolgreich per einstweiliger Verfügung. Bei Wiederholung droht ASP Forderungsmanagement Ordnungshaft oder hohe Geldstrafe.

ASP Forderungsmanagement Beschluss

 

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