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Neue Chance bei Mietkostenkürzung bei Hartz IV: Das Bundessozialgericht musste sich am 17.09. mit einigen Fragen der zu übernehmenden Mietkosten auseinandersetzen. Insbesondere war zu prüfen, ob Mietkosten gekürzt werden dürfen, wenn ein schlüssiges Konzept für die Ermittlung der Daten nicht besteht:
Grundsicherung, Hartz IV, Rente und Krankengeld – bei allen diesen Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch steht die rechtliche Relevanz hinter der tatsächlichen zurück. Die entsprechenden Leistungen sind für die Existenzsicherung, Miete und Co. selbstredend wichtig. Was also tun, wenn der Bescheid auf sich warten lässt oder ein Widerspruch nicht bearbeitet wird? Eine Untätigkeitsklage könnte in Frage kommen.
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Sehr geehrter Herr König ! Sie schreiben mir immer auf meiner Er-Mail und verlangen 470 € wo für sind dieses… .ganzen Kommentar lesen..
Mit diesem Coaching hatte ich auch leider meine Erfahrungen gemacht, obwohl ein Coaching, wie es versprochen wird, es ja nicht… .ganzen Kommentar lesen..
Katastrophales Preis - Leistungsverhältnis, halbherziges Coaching, enttäuschend und viel „heiße Luft!“ Absolut nicht empfehlenswert! .ganzen Kommentar lesen..
Wahrscheinlich falscher Adressat. Bitte überprüfen Sie, wen Sie mit diesem Kommentar erreichen wollen. .ganzen Kommentar lesen..