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Neue Chance bei Mietkostenkürzung bei Hartz IV: Das Bundessozialgericht musste sich am 17.09. mit einigen Fragen der zu übernehmenden Mietkosten auseinandersetzen. Insbesondere war zu prüfen, ob Mietkosten gekürzt werden dürfen, wenn ein schlüssiges Konzept für die Ermittlung der Daten nicht besteht:
Grundsicherung, Hartz IV, Rente und Krankengeld – bei allen diesen Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch steht die rechtliche Relevanz hinter der tatsächlichen zurück. Die entsprechenden Leistungen sind für die Existenzsicherung, Miete und Co. selbstredend wichtig. Was also tun, wenn der Bescheid auf sich warten lässt oder ein Widerspruch nicht bearbeitet wird? Eine Untätigkeitsklage könnte in Frage kommen.
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machen die das noch immer so? *tsss* das die seit Jahrzehnten damit durchkommen ist unglaublich! .ganzen Kommentar lesen..
Hallo Sara, gibt es hierzu Belege oder Nachweise? Das wäre eine Berichterstattung wert. .ganzen Kommentar lesen..
Unhöflich, arrogant , Inkompetent. Die gehen gar nicht . Es verschwinden Kontoauszüge die beweisen das man bezahlt hat , und… .ganzen Kommentar lesen..
Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..