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Neue Chance bei Mietkostenkürzung bei Hartz IV: Das Bundessozialgericht musste sich am 17.09. mit einigen Fragen der zu übernehmenden Mietkosten auseinandersetzen. Insbesondere war zu prüfen, ob Mietkosten gekürzt werden dürfen, wenn ein schlüssiges Konzept für die Ermittlung der Daten nicht besteht:
Grundsicherung, Hartz IV, Rente und Krankengeld – bei allen diesen Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch steht die rechtliche Relevanz hinter der tatsächlichen zurück. Die entsprechenden Leistungen sind für die Existenzsicherung, Miete und Co. selbstredend wichtig. Was also tun, wenn der Bescheid auf sich warten lässt oder ein Widerspruch nicht bearbeitet wird? Eine Untätigkeitsklage könnte in Frage kommen.
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Die Hauptforderung beträgt EUR - 4,20 plus 0,01 Cent Verzugszinsen. Mahnkosten der Gläubigerin EUR -12,50, Bankgebühren EUR - 23,88. Auskunftgebühren… .ganzen Kommentar lesen..
Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..
machen die das noch immer so? *tsss* das die seit Jahrzehnten damit durchkommen ist unglaublich! .ganzen Kommentar lesen..
Park & Control ist die unseriöseste Firma, die ich kenne. Sie schreckt nicht davor zurück, ihre Kunden kaltblütig auszunehmen und… .ganzen Kommentar lesen..