Titel: Drive Marketing GmbH: Erfahrungen und Einschätzung

Ein Unternehmer machte uns auf einen weiteren Anbieter von werbefinanzierten Fahrzeugen und Gebrauchsgegenständen für soziale Zwecke aufmerksam. Die Drive Marketing GmbH bietet nach eigenen Angaben unter anderem Fahrzeuge und Gebrauchsgegenstände wie Hüpfburgen an, die über Sponsoren finanziert werden. Wir haben uns das Angebot näher angesehen und geben Hinweise, worauf Gewerbetreibende bei einem Vertragsabschluss achten sollten.

Was macht die DRIVE marketing GmbH?

Unter dem Slogan „Mehr Freiheit und Flexibilität!“ beschreibt die Drive Marketing GmbH mit Sitz in München ihr Ziel, soziale und städtische Einrichtungen, Vereine sowie Institutionen bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen. Laut der Unternehmens-Website stellt die Drive Marketing GmbH seit vielen Jahren Einrichtungen wie sozialen Institutionen, Vereinen und regionalen Feuerwehren u. ä. neue Fahrzeuge zur Verfügung und will so mehr Mobilität ermöglichen.

Die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge bieten Werbeflächen, die an regionale Unternehmen – sogenannte Sponsoren – vermietet werden. Nach den Angaben des Unternehmens umfasst das Angebot insbesondere:

  • Vermittlung von Sponsoren
  • Bereitstellung von Fahrzeugen (z. B. Pkw, Kleintransporter oder Busse)
  • Organisation der Werbeflächen
  • Betreuung der beteiligten Partner

Zusätzlich bietet das Unternehmen ergänzende Produkte wie Event- oder Veranstaltungsanhänger an, die ebenfalls im Rahmen von Sponsoring-Konzepten eingesetzt werden können.

Gewerbetreibender berichtet über seine Erfahrungen

Ein Unternehmer schilderte uns seine persönlichen Erfahrungen mit einem Werbevertrag bei der Drive Marketing GmbH. Nach seinen Angaben buchte er im November 2024 eher widerwillig eine Werbefläche auf einem Fahrzeug, da bereits geschäftliche Kontakte zu dem beteiligten Verein bestanden, der das Fahrzeug erhalten sollte.

Kurz darauf versuchte er, sich von dem Vertrag zu lösen: Zunächst wandte er sich im Dezember 2024 per E-Mail an den Handelsvertreter, später – ebenfalls im Dezember 2024 – nochmals schriftlich per Einschreiben direkt an das Unternehmen. Nach seinen Schilderungen blieb eine Reaktion zunächst aus, obwohl ihm telefonisch eine Rückmeldung in Aussicht gestellt worden sei.

Im Februar 2025 erhielt er einen Korrekturabzug zur Freigabe und erklärte daraufhin erneut schriftlich, dass er sich vom Vertrag lösen wolle. Weitere Schreiben ließ er nach eigener Aussage zunächst unbeantwortet. Später erhielt er eine Zahlungsforderung über 4.104,55 Euro von einem Anwaltsbüro.

In der Folge wurde ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg zugestellt, gegen den der Unternehmer fristgerecht Widerspruch einlegte. Das Verfahren wurde daraufhin an das Amtsgericht Erlangen abgegeben, wo im März 2026 ein schriftliches Vorverfahren eingeleitet wurde. Inzwischen hat sich der Betroffene entschlossen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und wandte sich auch an uns.

Hinweis: Dieser Erfahrungsbericht beruht ausschließlich auf den Schilderungen unseres Mitglieds. Eine gerichtliche Klärung der Sach- und Rechtslage steht – soweit uns bekannt – noch aus. Die dargestellten Erfahrungen sind somit subjektiv und stellen keine gesicherte Tatsachenfeststellung oder abschließende Bewertung der Drive Marketing GmbH dar.

Weitere Stimmen aus dem Internet

Die öffentlich auffindbaren Einschätzungen zum Angebot der Drive Marketing GmbH fallen unterschiedlich aus. Neben zahlreichen Presseveröffentlichungen zur Übergabe von Fahrzeugen finden sich auch kritischere Stimmen.

Auf der Bewertungsplattform „Trustpilot“ berichten verschiedene Personen über ihre Erfahrungen mit dem Unternehmen – sowohl in kritischer als auch in positiver Weise. Interessierte können sich dort selbst ein Bild anhand der vorhandenen Bewertungen machen.

Im Rahmen unserer Internetrecherche sind wir zudem auf zwei Presseartikel gestoßen:

Nordkurier: Der Nordkurier berichtet über eine Unternehmerin aus Neubrandenburg, die sich nach eigener Darstellung auf ein Sponsoring eingelassen hat, das sie „sehr bereut“.
Quelle: https://www.nordkurier.de/regional/neubrandenburg/viel-aerger-um-ein-vermeintlich-gutes-geschaeft-2110392, letzter Abruf 23.04.2026

Braunschweiger Zeitung: Die Braunschweiger Zeitung online berichtet über ein neues Auto für das Tierheim Wolfsburg und erwähnt in diesem Zusammenhang Unmut bei einzelnen Sponsoren. In dem Artikel kommt auch die Drive Marketing GmbH zu Wort.
Quelle: https://www.braunschweiger-zeitung.de/wolfsburg/article239969982/Neues-Tierheim-Auto-Riesen-Aerger-bei-Wolfsburger-Sponsoren.html, letzter Abruf 23.04.2026

Hinweis: Wir machen uns die dortigen Darstellungen nicht zu eigen, sondern verweisen lediglich auf diese externen Quellen. Maßgeblich sind die vollständigen Artikel im jeweiligen Originalkontext.

Generell gilt: Verträge vor Unterzeichnung sorgfältig prüfen

Unabhängig davon, mit welchem Anbieter ein Vertrag geschlossen werden soll, ist es grundsätzlich ratsam, Vertragsunterlagen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vor der Unterschrift sorgfältig zu lesen. Dies gilt selbstverständlich auch für Verträge im Bereich Social Sponsoring bzw. Sozialmarketing.

Unternehmer und Selbständige sollten insbesondere:

  • die vorgelegten Vertragsbedingungen genau prüfen,
  • die Vertragsunterlagen ggf. mit den AGB vergleichen, die auf der Website des Vertragspartners veröffentlicht sind,
  • darauf achten, ob sich AGB auf der Rückseite des Vertrages befinden, und diese ebenso berücksichtigen.

Bei Vertragsabschlüssen nach sogenannten „Cold Calls“, also überraschenden Werbeanrufen, ist zu beachten, dass im B2B-Bereich in der Regel kein Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge besteht. Umso wichtiger ist es, vor Vertragsabschluss sämtliche Konditionen genau zu kennen.

Besondere Aufmerksamkeit sollten Unternehmer folgenden Punkten widmen:

  • Laufzeit des Vertrags
  • Kündigungsfristen
  • automatische Vertragsverlängerungen
  • Vergütung und Zahlungsmodalitäten
  • Haftungsregelungen
  • Klauseln, die eine vorzeitige Kündigung ausschließen oder nur unter sehr engen Voraussetzungen ermöglichen

Vor einer Unterschrift sollten sich Unternehmer ausreichend Zeit nehmen, das Angebot detailliert zu prüfen und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen. Außerdem ist zu überlegen, ob das Konzept des Sozialsponsorings zur eigenen Marketingstrategie passt oder ob die Entscheidung vor allem aus dem Wunsch heraus getroffen wird, „etwas Gutes“ zu tun.

Hilfe bei Problemen mit Sozialmarketing / Social Sponsoring

Wir betreuen Mitglieder, die von Problemen im Zusammenhang mit Sozialmarketing bzw. langfristigen Sponsoringverträgen mit entsprechenden Dienstleistern berichten. In mehreren Fällen konnten unsere angeschlossenen Rechtsanwälte dabei unterstützen, sich gegen Forderungen zur Wehr zu setzen. Lesen Sie hier MEHR. (LINK)

Hinweis: Der Inhalt dieses Artikels gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema. Der Stand dieses Beitrags ist der 22.04.2026. Sämtliche Links, Zitate und Screenshots wurden zuletzt vor der Veröffentlichung dieses Beitrags geprüft.

Kontakt


Verbraucherdienst e.V. –   Telefon:  0201-176790 Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.
Chat in WhatsApp     (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)
Gerne können Sie uns auch via Email-Adresse und Kontaktformular erreichen: KONTAKT

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Bewertungen von Verbrauchern

Mitglied werden

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.