Titel: Michael Laster, PDF Masterclass: Erfahrungen Franchise-Vertrag

Neues von Michael Laster. Eine Verbraucherin kontaktierte uns, weil sie uns von von ihrem Franchise-Vertrag mit Laster berichten wollte. Laut ihrer Aussage sollte sie Werbung in den sozialen Medien schalten. Für dieses Update schauten uns den Vertrag und die Inhalte genauer an.

Neues Franchise-Projekt von Michael Laster

Wir berichteten bereits über Michael Laster und seine Online-Angebote wie die „Sales University“. Aktuell bewirbt er in den sozialen Medien die „PDF Masterclass“ mit Werbeaussagen wie: „Du hast nen festen Job – willst aber anonym & nebenbei 478€ / Tag verdienen? Ohne dein Gesicht zu zeigen, ohne Vorkenntnisse und ohne Risiko?“1

Scheinbar bleibt es derzeit nicht still um Laster, es werden regelmäßig Werbeanzeigen, die mit ihm im Zusammenhang stehen, veröffentlicht. Ein guter Grund also, sich mit seinen aktuellen Produkten zu beschäftigen. Dazu meldete sich eine Verbraucherin bei uns, da sie Hilfe und Unterstützung suchte. Dank ihrer Erfahrungen erlangten wir neue Informationen, die wir an dieser Stelle mitteilen möchten.

Unser Mitglied übermittelte uns einen Franchise-Vertrag, wie wir ihn bisher noch nicht gesehen haben. Bislang waren uns nur „Coaching“ Angebote durch Michael Laster bekannt, über die wir auch berichteten.

Im vorliegenden Fall soll es also um Franchise gehen; zur Klarstellung: Ein Franchise ist ein Geschäftsmodell, bei dem ein Unternehmen (der Franchisegeber) einem unabhängigen Unternehmer oder einer Firma (dem Franchisenehmer) das Recht einräumt, unter seiner Marke, mit seinem Geschäftsmodell und oft mit seiner Unterstützung ein Geschäft zu betreiben.

Dazu sind einige Fragen offen. Ist mit „Marke“ die Firma von Laster gemeint? Die Michael Laster Marketing LLC mit Sitz in Dubai? Oder das Produkt „PDF Masterclass“? Des Weiteren hinsichtlich der Franchisenehmerin weitere Fragen: war unser Mitglied überhaupt Gewerbetreibende bei Vertragsschluss? Laut unseren Informationen sollte sie für Laster Werbung auf Social Media schalten. Wir schauten uns den dazugehörigen Franchise-Vertrag genauer an.

Vereinbarung Franchise-Projekt: Das steht drin

Mehrere Maßnahmen werden durch den „Auftragnehmer“ – das ist in diesem Fall Michael Laster Marketing Management FZCO – geleistet:

  • Einrichtung einer Landing Page
  • Implementierung von Tracking
  • Einrichtung eines Werbekontos
  • Erstellung einer Facebook-Seite

Zur Erläuterung: die genannten Leistungen beziehen sich unserer Ansicht nach überwiegend auf Social Media Ads, sprich Werbeanzeigen bei Meta und TikTok. Michael Laster ist in dem Bereich selbst aktiv, da er regelmäßig Werbung u.a. bei Instagram schaltet. Beispiel: eine Werbeanzeige der „Sales University Michael Laster“ März 2025, Facebook, Instagram.

Weitere Leistungen des Vertrages beziehen sich zusätzlich auf Support und Schulungs- und Trainingsangebote:

  • Erstellung eines Drive-Ordners
  • Ein Jahr WhatsApp-Support
  • Zugang zum Onboarding-Kurs
  • Zugang zum Media Buying Kurs

Im besagten „Drive-Ordner“ sollen „Top-Anzeigen, Kopien und Überschriften“ durch den Auftragnehmer bereitgestellt werden. Leider können wir dem Vertrag keine Details über die Menge entnehmen, sprich wie viele Anzeigen enthalten sein sollen.

Unter den Bezeichnungen für die beiden Zugänge zu den angebotenen Kursen „Onboarding“ und „Media-Buying“ können wir uns leider nicht viel vorstellen. Es liegen uns keine Informationen vor, ob es sich z.B. um ein Selbststudium mit Videos handelt oder um regelmäßige Zoom-Meetings – oder etwas ganz anderes. Auch Angaben über die Menge und Häufigkeit fehlen im vorliegenden Franchise-Vertrag.

Über die Kosten und die Garantie

Es soll eine „Teilnahmegebühr“ für die Zusammenarbeit geben. Die Höhe: 23.000 Euro. An dieser Stelle möchten wir direkt aus dem Vertrag zitieren, Absatz „Vergütung“:

„Alle Leads, die von der Teilnehmerin generiert werden & zu zahlenden Kunden konvertieren, werden mit einer 50%igen Provision des Nettoumsatzes (Geldeingang) an den Auftraggeber ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt einmal im Monat, die erste Auszahlung 30 Tage nach dem ersten Umsatz. (Nettoumsatz ist der Umsatz nach Mehrwertsteuer + Transaktionsgebühren (Copecart, stripe, etc…) !“ Quelle: Vereinbarung Franchise-Projekt

Laut unserer Interpretation erhält die Teilnehmerin somit nur 50% des Nettoumsatzes, der durch von ihr gewonnenen Kunden generiert wird – aber nur, wenn diese Kunden tatsächlich zahlen. Damit dies auch gelingt, garantiert der Auftragnehmer Michael Laster einen „durchgehend positiven Cashflow“ und ein „Return on Adspent von über 2.1“. Wir gehen davon aus, dass Adspend2 gemeint war, sprich die tatsächlichen Ausgaben für eine Werbekampagne. Leider fehlen bei den Angaben dennoch Details, doch dazu gleich mehr.

Vielleicht liegt es an der hohen Investition von 23.000 Euro, dass dem Vertrag der Absatz „Salvatorische Klausel“ beigefügt ist. Wenn einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden (auch/oder nach Vertragsschluss), bleibt der Rest des Vertrages trotzdem gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige Regelung treten, mit der die wirtschaftliche Zielsetzung des Vertragsschlusses erreicht wird.

Dubai als Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist laut des Vertrags Dubai. Es gibt einige Unterschiede zwischen beiden Franchise-Bestimmungen:

  • In Deutschland sind Franchise-Verträge stark reguliert (AGB, Kartellrecht, Verbraucherschutz).
  • In Dubai/VAE gibt es mehr Freiheit, aber du musst lokale Gesetze, Sprache und Eigentumsregeln beachten.
  • Steuern und Bürokratie sind in Dubai oft einfacher, aber Vertragsgestaltung und Durchsetzung erfordern lokale Expertise

Im Zuge unserer Recherchen haben wir versucht, mehr über die Firma Michael Laster Marketing Management FZCO zu erfahren. Der Sitz der Firma soll laut des Vertrags im Digital Park, Dubai Silicon Oasis Dubai, United Arab Emirates liegen. Leider liegen uns keine weiteren Geschäftsangaben vor, sodass eine Überprüfung wie in einem Handelsregister leider zum Veröffentlichungszeitpunkt nicht möglich war.

Das Michael Laster aber sich zumindest temporär in Dubai aufgehalten hat, ist in seinem selbst hochgeladenen Video auf YouTube mit dem Titel „900€ die Nacht im Burj Al Arab in Dubai wirklich lohnenswert?“ (Letzter Abruf 14.11.2025) zu erkennen.

Franchise-Vertrag genauer unter die Lupe genommen

Unserer Meinung nach lässt dieser Franchise-Vertrag einige Punkte vermissen. Der Deutsche Franchiseverband hat eine sogenannte „Checkliste für Franchisenehmer“ ins Netz gestellt3. Viele Fragen werden gestellt, die für uns in Bezug auf die „Marke“ noch offen wären, wie z.B.

  • Werden die gewerblichen Schutzrechte des Franchisesystems (Marke/Domain) benannt und als Kopie beigefügt?
  • Wird bei gerichtlichen Auseinandersetzungen eine Mediation oder Ähnliches als Mittel der außergerichtlichen Streitschlichtung vorgeschaltet?
  • Ist eine außergerichtliche Schlichtung grundsätzlich vorgesehen?

Bezahlung mit dem Dienstleister „Mangopay“

Das Unternehmen Mangopay wurde in diesem Fall als Zahlungsempfänger genannt und die MANGOPAY S.A. German Branch findet sich in Berlin. MangoPay bietet Online-Zahlungslösung für Plattformen wie Marktplätze und Crowdfunding-Seiten an, die Zahlungen für ihre Nutzer abwickelt. Bereits von uns besprochene Plattformen wie ablefy und Digistore24 wären solche „Marktplätze“; weitere Mitglieder von uns, die Erfahrungen mit Michael Laster haben, berichteten uns von Käufen auf ablefy

Durch unser Mitglied liegt uns ein Buchungsbeleg ihrer Bank vor, in der ein Betrag in schwindelerregender Höhe von über 20.000 Euro an Mangopay S.A. überwiesen wurde. Unter dem angegebenen IBAN hat Michael Laster kein Konto. Das hier betroffene Mitglied hatte diese Gelder nicht und dieser wurde dann sogar ein Kredit vermittelt. Auf den Kreditraten sitzt sie noch heute. Verdient hat sie nach eigenen Aussagen nichts.

Hilfe bei Coaching-Angeboten und Franchise

Die Einschätzung des Franchise-Angebots überlassen wir unseren Lesern selbst. Allgemein lässt sich sagen, dass noch viele Fragen zu klären sind. Wir werden diesen Artikel aktualisieren, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.

Wir setzen uns jedoch stark für unsere Mitglieder ein und möchten die Gelegenheit nutzen, um ganz allgemein zu verkünden, dass Coaching-Angebote und vor allem diese aktuellen Franchise-Verträge vor Vertragsschluss genau zu prüfen sind. Und wenn es zu Streitigkeiten kommt: Mit Hilfe unserer angeschlossenen Rechtsanwälte konnte in vielen Fällen ein positives Ergebnis erzielt werden. Bei Fragen nutzen Sie einfach unsere Kontaktmöglichkeiten.

Hinweis: Der Inhalt dieses Artikels gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema. Der Stand dieses Beitrags ist der 14.11.2025. Sämtliche Links, Zitate und Screenshots wurden zuletzt vor der Veröffentlichung dieses Beitrags geprüft.

Lesen Sie auch unsere weiteren Artikel zum Thema Michael Laster:

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Bewertungen von Verbrauchern

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  1. Meta Werbebibliothek Anzeige ↩︎
  2. Definition Adspend ↩︎
  3. Checkliste Franchise ↩︎

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