Der Deutsche Bundestag hat Regeln für besseren Verbraucherschutz bei Kaffeefahrten beschlossen. Danach darf ab sofort auf solchen Tagesreisen vieles nicht mehr verkauft werden. Um insbesondere ältere Menschen vor voreiligen Vertragsschlüssen zu schützen, sind mit Wirksamkeit des gestern verabschiedeten Gesetzes folgende Verkäufe auf Kaffeefahrten verboten:
Weiter muss der Veranstalter dieser Reisen die Teilnehmer noch besser über ihre Rechte aufklären.
Die Bußgeldvorschriften werden verschärft und von 1.000 € auf 10.000 € Bußgelder angehoben.
Die neuen Regelungen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Gleichwohl sind Bußgelder von 10.000 € nicht unbedingt zwingend geeignet, um sicher eine Verbesserung der Situation herbeizuführen. Gut ist der Ansatz, insbesondere Rentner in ihrem Vertrauen auf Redlichkeit zu schützen. Weitere Erleichterungen bei den Aufklärpflichten und beim Widerruf und Verbote von Umgehungskonstrukten wären trotzdem wünschenswert.
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