Ein Mitglied wurde mit einer PayPal Zahlung durch Dritte konfrontiert. Der Zahlungsdienstleister versuchte recht schnell, via Inkasso-Anwälten die Forderung beizutreiben. Alle Versuche des Mitglieds, den Vorgang aufzuklären, scheiterten. Somit wandte er sich an den Verbraucherdienst, dessen Mitglied er schon länger ist. Mit Erfolg: Auf den Hinweis auf den Identitätsdiebstahl durch unsere angeschlossenen Anwälte haben die Inkasso-Anwälte den Vorgang ad acta gelegt. Eine weitere Verfolgung erfolgt nicht.
Unser Mitglied hatte insoweit Glück, dass er als Mitglied für die Aufklärung durch unsere Anwälte außergerichtlich nichts bezahlen musste. Gerade kleinere Schäden bei Identitätsdiebstahl sind so effektiv zu beseitigen.
Trotzdem ist die Zunahme von Identitätsdiebstählen ein Problem, vor dem man sich schützen muss. Inzwischen gibt es auch große Kredite, die unter Identitätsdiebstahl erschlichen werden. Identitätsdiebstahl nachzuweisen ist oft schwer, vor allem, wenn die Banken oder Dienstleister nicht alle Informationen herausgeben.
Wie sie sich schützen können, lesen sie hier.
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
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Kommentare zu Verbraucherdienst hilft: Identitätsdiebstahl bei PayPal gelöst