Update: 07.07.2015
SaferPayment AG mit Sitz in der Schweiz – Bruggacherstrasse 24, 8117 Fällanden, CH – wirbt mit Vertrauen auf seiner Webseite. Ob dieses Vertrauen tatsächlich durch Verbraucher geschenkt werden sollte, bleibt fraglich. Denn die Saferpayment AG lässt durch das Düsseldorfer Inkassounternehmen National Inkasso GmbH Mahnungen versenden über vermeintlich genutzte Erotikwebseiten. Es wird dargelegt, dass der Verbraucher ein ungekündigtes Abo genutzt haben soll. Die Dienstleistungsverträge sollen jeweils im Jahre 2005, 2006 oder 2007 von den Betroffenen abgeschlossen worden sein – so dass stolze Summen bis zu 6ooo EUR durch die Nationalinkasso GmbH für die Saferpayment AG geltend gemacht werden. Doch damit nicht genug: bei nicht erfolgter Zahlung werden durch die Nationalinkasso als Prozessbevollmächtigte über das Amtsgericht – Mahngericht Berlin Wedding gerichtliche Mahnbescheide beantragt. Achtung! Nicht ignorieren!
Betroffene sollten sich umgehend Hilfe suchen. Verbraucherdienst e.V und seinen angeschlossenen Anwälten ist bekannt, dass der Erotikwebseitenanbieter SaferPayment AG klagt! Es bestehen jedoch für Betroffene gute Chancen, die geltend gemachten Forderungen aus ungekündigten Abos abwehren zu können.
SaferPayment AG, mit Sitz in der Schweiz, versendet bundesweit eine Vielzahl von Mahnungen. Dieser Eindruck entsteht, wenn man entrüstete Beiträge von Verbrauchern zu diesem Thema in Internet-Foren liest. Neben der dort genannten Anzahl der versendeten Zahlungsforderungen erscheinen auch die geltend gemachten Forderungssummen ungewöhnlich.
Statt Gewinnspielzahlungsaufforderungen lässt SaferPayment AG durch die Firma wecollect GmbH heutige Forderungen der National Inkasso GmbH für die Nutzung von Erotikwebseiten einziehen. Es werden Forderungen verschiedenster Aktenzeichen zwischen 150,- € bis zu 2600,- € – oder mehr – geltend gemacht.
Eingefordert wird unter anderem mit den Begründungen, dass man „vergessen habe, ein Abo zu kündigen“, oder ein überhaupt Abo abgeschlossen zu haben. Da bereits im ersten Schritt hohe Geldsummen eingefordert werden, sind die Anwaltskosten auf Grund des hohen Streitwertes entsprechend hoch.
Sollte der Empfänger nicht reagieren oder zahlen liegt es nahe, dass die Firma wecollect GmbH – heutige National Inkasso GmbH – (das geht auch aus den Zahlungsaufforderungsschreiben hervor, die Verbraucherdienst e.V. vorliegen) die Firma SaferPayment AG dahingehend berät, die gerichtliche Durchsetzung mittels Mahnbescheid zu beantragen. Spätestens dem gerichtlichen Mahnbescheid sollte widersprochen werden. Mitglied sein heisst- nicht den Kopf in Sand zu stecken!
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
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