Verbraucherdienst e.V. sieht sich seit Bestehen des Vereins in der Pflicht per Pressemitteilungen Konsumenten nicht nur aktiv vor unlauterem Geschäftsgebaren zu schützen, sondern auch vorbeugende Aufklärung im Sinne des Präventivschutzes zu betreiben. Gewinnspielunternehmen, Zeitungsabos und Inkassounternehmen sind grundsätzlich lautere Unternehmungen – sofern ein Vertrag gewollt und rechtsgültig zustande kommt, und für das geforderte Entgelt die entsprechende Gegenleistung erbracht wird. Dies ist bekanntlich nicht immer der Fall. Konsumenten wenden sich in dieser Situation an Verbraucherschutzorganisationen wie zum Beispiel den Verbraucherdienst e.V.
Auffällig häufig in Unterlagen von Geschädigten auftauchende Unternehmen werden von Verbraucherdienst auch mit Namen genannt in sogenannten Infolisten von Pressemitteilungen. Vor diesem Hintergrund nannte Verbraucherdienst e.V. vor einiger Zeit auch das Unternehmen Prodefacto Forderungsmanagement GmbH.
Aktuell verschickte das Prodefacto Forderungsmanagement GmbH aus Osnabrück im Auftrag der Online-Plattform „Stayfriends.de“ Zahlungsaufforderungen für teilweise abgelaufene Gold-Mitgliedschaften. Mit der Begründung, dass Zahlungen ausblieben und Abbuchungen nicht möglich waren, werden Mahn- und Zinsgebühren fällig. Kunden der Seite „Stayfriends.de“, mit der man ebenfalls angemeldete ehemalige Schulfreunde kontaktieren kann, stimmten angeblich bei Vertragsabschluss einem Dauer-Abo zu. Prodefacto Forderungsmanagement GmbH behauptet, bereits mehrere Mahnschreiben und Zahlungsaufforderungen an betroffene Verbraucher versandt zu haben. Dies sei allerdings nicht der Fall.
Unsere Kooperationspartnerin RA Zerrin Atay schrieb das Haus Prodefacto zu 28 Zahlungsaufforderungen einzeln an. Prodefacto wurde um den Nachweis eines rechtsgültigen Vertrags zu jeder Zahlungsaufforderung gegen unsere Mitglieder gebeten. Es wurden weder Verbraucherdienst e.V. noch Rechtsanwältin Zerrin Atay rechtsgültige Verträge durch die Ursprungsgläubiger vorgelegt.
Dienstleistungsunternehmen waren unter anderem Gewinnspielunternehmen, Abonnementenverwalter usw. Die betroffenene Mitglieder des Verbraucherdienst hatten uns bereits vorab mitgeteilt das sie nicht gewollt angerufen, sondern per Cold Calling kontaktiert wurden. Weiterhin keine schriftlichen Verträge/Aufträge, oder schriftliche Einzugsermächtigungen erteilten. Daher sind Verbraucherdienst e.V. und seine Kooperations-Partner nicht verwundert darüber, dass keine rechtsgültigen Verträge von dem Inkassounternehmem Prodefacto und den betreffenden Dienstleistern beigebracht wurde.
Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung von Prodefacto Forderungsmanagement GmbH erhalten? Wenden Sie sich an den Verbraucherdienst e.V., für weitere Informationen. Hilfe-Telefon: 0201 176790 Mail: info@verbraucherdienst.com
Aktuelles – 25.03.2013
Prodefacto Forderungsmanagement fordert für Direct Holdings Switzerland
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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
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