Titel: Neue Abmahnungen für Musik in Reels auf Instagram

Wir warnen Unternehmen davor, aktuelle Musiktitel ungeprüft in ihren Social Media Auftritten zu verwenden. Zuletzt kam es zu Abmahnungen wegen de Verwendung von rechtlich geschützter Musik in Reels.

Reel-Risiko für Unternehmen

2021 gab es eine laute Debatte über tanzende Feuerwehrmänner, Polizisten und Krankenhauspersonal. Auslöser waren mitreißende Videoclips, auf denen besagte Berufsgruppen (und mehr!) zu einem bestimmten Song tanzten. Dies geschah während der Coronazeit und sollte vor allem eins bewirken: den Menschen Mut machen. Bekannt wurde dieses Phänomen als „Jerusalema Challenge“.

Leider ließen sich die Rechteinhaber jedoch nicht von der Tanzlaune anstecken und pochten stattdessen auf das Urheberrecht. Die Verwendung von Musik in Social-Media-Videos, insbesondere auf Plattformen wie Instagram oder TikTok, kann urheberrechtliche Risiken mit sich bringen. Spätestens seit besagter „Jerusalema-Challenge“ ist dies vielen Unternehmen bewusst geworden.

IPPC Law mahnt für Rechteinhaber

Die Betreiber sozialer Netzwerke haben darauf reagiert und versuchen, rechtssichere Lösungen für Unternehmen bereitzustellen, die ihre Plattformen für Werbezwecke nutzen. Auf Instagram steht hierfür unter anderem die „Sound Collection“ zur Verfügung. Dort sollen Musiktitel gelistet sein, die auf für gewerbliche Zwecke genutzt werden können.

Dennoch soll es in den letzten Tagen zu neuen Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen kommen. Konkret geht es um die Nutzung des Songs „Pedro“ von „Jaxomy“, „Agatino Romero“ und „Raffaella Carrà“ in Reels auf Instagram. Die Abmahnungen wurden von der Berliner Kanzlei IPPC Law im Auftrag eines Tonträgerherstellers verschickt. Über IPPC Law berichteten wir bereits zahlreich.

Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wurde eine Schadensersatzforderung in Form einer hypothetischen Lizenzgebühr von 1.500,00 € erhoben. Zusätzlich wurden Abmahnkosten in Höhe von 1.214,99 € (inklusive Umsatzsteuer) sowie Kosten für einen externen Recherchedienst in Höhe von 148,75 € geltend gemacht.

Musik soll von Meta bereitgestellt worden sein

Ob Betroffene die Musik in ihren Reels aus der erwähnten „Sound Collection“ von Meta erstellt hätten, kann nicht pauschal bestätigt werden. Aber uns wurde zuletzt ein solcher Fall vorgelegt, weil der abgemahnte Unternehmer einen Titel aus der Musikbibliothek für Unternehmer angeboten bekommen haben soll – als sogenannten „Trend-Song“ zur Verwendung in Reels.

Haben Sie diesen Song ebenfalls in Ihren Social-Media-Auftritten genutzt? Dann sollten Sie Ihre Nutzungsrechte genau überprüfen und sorgfältig dokumentieren. Andernfalls kann es zu einer kostspieligen Abmahnung durch IPPC Law kommen.

Reagieren Sie unbedingt

Falls Sie ebenfalls eine Abmahnung wegen der Verwendung des Songs „Pedro“ oder anderen auf Instagram erhalten haben, sollten Sie diese ernst nehmen. Andernfalls drohen gerichtliche Schritte, die mit erheblichen Kosten verbunden sein können. Es könnte ebenfalls bedeuten, dass Ihr Social-Media-Auftritt vorübergehend offline genommen werden muss und der betroffene Reel auch aus Caches Dritter (z. B. bei Google) entfernt werden muss.

Wir weitere Informationen nehmen Sie Kontakt auf.

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