Beitragsbild: Abmahnung von Fack ju Goethe

Fack ju Göthe

20.12.13

Fack ju Göthe, erfolgreichster deutscher Film des Jahres 2013, wird aktuell von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Verbraucherdienst e.V. liegt eine Abmahnung vom 18.12.2013 wegen Filesharing des Films Fack ju Göthe der Constantin Film GmbH vor.

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung des Films Fack ju Göhte durch Filesharing fordert Waldorf Frommer in der Abmahnung, die Verbraucherdienst e.V. vorliegt, den Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz sowie Aufwendungsersatz. Ein Datensatz mit dem ermittelten Hash-Wert des Films Fack ju Göhte liegt außerdem der Verbraucherdienst e.V. vorliegenden Abmahnung bei.
Waldorf Frommer fordert für den Film Fack ju Göhte 1.600 Euro Aufwendungsersatzanspruch (1.000 Euro Unterlassungsanspruch / 6.000 Schadensersatzanspruch). Die Rechtsanwaltsgebühren wegen dem Film Fack ju Göthe belaufen sich auf insgesamt 215 Euro. Waldorf Frommer gibt jedoch auch einen Pauschalbetrag von 815 Euro (Schadensersatz / Aufwendungsersatz) an um die Abmahnung des Films Fack ju Göhte außergerichtlich beizulegen. Die Frist für den Eingang der vorformulierten Unterlassungserklärung zum abgemahnten Film Fack ju Göhte endet am 30.12.2013. Waldorf Frommer setzt in der Abmahnung des Films, die Verbraucherdienst e.V. vorliegt, eine Zahlungsfrist bis zum 7.01.2014 fest. Sollten die seitens Kanzlei Waldorf Frommer in der Abmahnung festgesetzten Fristen nicht eingehalten werden, sind gerichtliche Schritte angekündigt.

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