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Der Hobbit – Smaugs Einöde nach Filesharing abgemahnt

11.02.14

Nach Erhalt einer Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte zum Film Der Hobbit – Smaugs Einöde sollten vermeintlich ermittelte Filesharer besonnen aber zeitnah reagieren

Waldorf Frommer Rechtsanwälte versenden derzeit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Der Hobbit – Smaugs Einöde“. 815 Euro verlangt die Kanzlei für das ermittelte Filesharing des urheberrechtlich geschützten Films.

Filesharing abgemahnt von Kanzlei Waldorf Frommer – Der Hobbit – Smaugs Einöde im Internet angeboten

Der zweite Teil der Hobbit-Trilogie soll mittels eines Peer-To-Peer-Netzwerkes per Up-/ Download durch Filesharing global im Internet vom Abgemahnten angeboten worden sein. Denn Filesharing ist keine Anfertigung einer Privatkopie im Internet. Per Up-/Download über ein P2P-Netzwerk mit dem eigenen Rechner, dem sogenannten Filesharing, werden auch urheberrechtlich geschützte Dateien wie hier der Film Der Hobbit, zum Download für andere Filesharer angeboten. Der Verletzer des Urheberrechts wird somit zu einem rechtswidrigen Filmanbieter des Films „Der Hobbit – Smaugs Einöde“.

Vergleichsumme in der Abmahnung zum Film Der Hobbit angeboten von Waldorf Frommer

Einer Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte liegt in der Regel eine Unterlassungserklärung bei. Die Kanzlei bietet für die Unterzeichnung der beiliegenden vorgefertigten Unterlassungserklärung die Vergleichssumme von 815 Euro an. Sollte die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben, und die 815 Euro für die außergerichtliche Einigung nicht oder nicht fristgerecht an die Waldorf Frommer Rechtsanwälte gesandt werden, wird ein teurer Gerichtsprozess in Aussicht gestellt.

Eine vorgefertigte und von der Gegenseite (hier Waldorf Frommer) beigelegte Unterlassungserklärung kann weit gefasst, und so für den Abgemahnten von (höherem Nachteil) sein als notwendig. Abgemahnte Verbraucher sollten aus gleichen Gründen auch keine Mustervorlagen modifizierter Unterlassungserklärungen aus dem Internet nutzen.

Die Prüfung und gegebenfalls Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung von fach-kompetenter Seite beinhaltet in der Regel entsprechende Vorteile für den Abgemahnten, da sie inhaltlich individuell auf die Vorwürfe einer erhaltenen Abmahnung abgefasst wird.

Wie wichtig diese Punkte, nicht nur bei einer vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung zum Film „Der Hobbit“ durch Waldorf Frommer sein können, zeigt diese Klage als Ergebnis einer unzureichend verteidigten Abmahnung von Waldorf Frommer.

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