Filesharing ist auch im Jahr 2025 nicht totzukriegen. Einem Verbraucher wurde vorgeworfen, einen Film ohne Genehmigung im Netz verbreitet zu haben. Im Auftrag der PMG Entertainment Ltd. Verschickte die CSR Rechtsanwaltskanzlei eine Abmahnung.
Filesharing-Abmahnung: Das soll passiert sein
Manche kennen vielleicht die US-amerikanische Redewendung „What Happens In Vegas, Stays In Vegas“, welche durch unzählige Referenzen in der Unterhaltungsbranche auch hierzulande bekannt wurde. Dieser Ausspruch wurde oft kopiert und fand scheinbar seinen Weg in die Erwachsenenunterhaltung.
Uns wurde durch einen Verbraucher eine Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung in einer Internettauschbörse vorgelegt. Der Vorwurf: der Empfänger soll einen bestimmten Film namens „What Happens In The Office“ online zum Download angeboten haben. Die Rechte an dem Film soll die Firma PMG Entertainment Limited haben.
Um gegen unerlaubtes Verbreiten von rechtlich geschützten Material vorzugehen, beauftragen Rechteinhaber Kanzleien bzw. Rechtsanwälte. In dem hier vorliegenden Fall beauftragte die PMG Entertainment Ltd. Die CSR Rechtsanwaltskanzlei.
Was fordert die CSR Rechtsanwaltskanzlei für PMG Entertainment Ltd.?
Die PMG Entertainment Ltd. Hat gilt laut des Abmahnschreibens als Inhaberin der Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem besagten Filmwerk. Mit einer nicht näher bezeichneten „Spezialsoftware“ soll festgestellt worden sein, dass über den Internetanschluss des Abgemahnten der urheberrechtlich geschützte Film ohne Erlaubnis anderen Nutzern zur Verfügung gestellt wurde.
Die Erkennung soll anhand des eindeutigen „Hashwertes“ erfolgt worden sein. Ein genauer Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung, eine IP, eine Benutzerkennung und die Nennung des P2P Netzwerkes (Peer-to-Peer, in diesem Fall BitTorrent) werden ebenfalls aufgelistet.
Aufgrund der vorgeworfenen Rechtsverletzung wird der Anschlussinhaber dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und sämtliche Kopien des urheberrechtlich geschützten Films zu löschen bzw. nicht mehr zugänglich zu machen.
Zusätzlich wird die Zahlung eines Schadensersatz gefordert. In diesem Fall soll ein Betrag in Höhe von 600,00 Euro gezahlt werden. Die Höhe der Kosten kann steigen, sofern die in der Abmahnung gesetzte Frist nicht eingehalten wird und die Zahlung ausbleibt.
Urheberrechtsverletzung: Wie auf eine Abmahnung wegen Filesharing reagieren?
Wenn man eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung erhält, sollte man zunächst Ruhe bewahren und das Schreiben sorgfältig prüfen. Wichtig ist, den Inhalt genau zu lesen und insbesondere zu klären, wer der Absender ist und ob dieser tatsächlich berechtigt ist, Ansprüche geltend zu machen.
Eine vorschnelle Zahlung oder die sofortige Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung ist in der Regel nicht ratsam, da diese oft sehr weitreichend formuliert ist und erhebliche finanzielle Risiken nach sich ziehen kann. Stattdessen sollte die Frist beachtet und die Vorwürfe auf ihre Berechtigung hin überprüft werden.
Es empfiehlt sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die Situation professionell einschätzen zu lassen.
Auf keinen Fall sollte man die Abmahnung ignorieren, da dies zu gerichtlichen Schritten und deutlich höheren Kosten führen kann.
Hilfe bei Abmahnungen
Haben Sie auch eine Abmahnung von CSR-Rechtsanwaltskanzlei wegen der unerlaubten Verbreitung eines rechtlich geschützten Filmwerks erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!
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