Aktuell macht eine auffällige Email bezüglich angeblicher Lotterie-Gewinne auf sich aufmerksam. Es handelt sich hierbei um eine E-Mail mit einer Gewinnmitteilung der Westlotto GmbH. Angeblich haben Empfänger 445.734,40 EUR gewonnen. Als Begründung für den Versand der E-Mail wird das Coronavirus genannt: „Sie wurden durch eine Kundenrückgewinnungsaktion eingetragen und haben einen Gewinn erzielt, den wir Ihnen leider auch wegen der KORONA-EPIDEMIE nicht auszahlen konnten.“
Ein Verbraucher wandte sich mit einer Mail an uns, die wir im Rahmen unserer Kategorie “E-Commerce” veröffentlichen wollen. Es handelt sich hierbei um Auffälligkeiten und Warnsignalen bezüglich des Webshops E-SHOP-MARKT. Der unter der Webadresse „e-shop-markt.de“ aufrufbare Shop hat unter anderem wirre AGB.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
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Wir haben auf der Straße geparkt für 3 min. Da kam ein Privatmann und hat Bilder gemacht, 2 Wochen später… .ganzen Kommentar lesen..
Zum ersten Mal in meinem Leben bin ich in die Falle getappt und habe bei diesem sogenannten Versandhaus eingekauft. Drei… .ganzen Kommentar lesen..
Meine Frau hat in einem Parkhaus in Duisburg Homborn von der Firma Park Control geparkt, trotz das ihr Kennzeichen von… .ganzen Kommentar lesen..