In dem Rechtsstreit UPA Verlags GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Lensing und Kollegen, gegen ein Mitglied vom Verbraucherdienst fällte das Amtsgericht Dillingen a.d. Donau am 30.12.2019 das folgende Urteil: Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Kleve vom 28.05.2019 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Klägerin UPA Verlags GmbH trägt somit die Kosten des Rechtsstreits.
Az: 3 C 366/19 (07) In dem Rechtsstreit zwischen Communitas Sozialmarketing GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Müller-Heidelberg und Kollegen, gegen ein Mitglied vom Verbraucherdienst fällte das Amtsgericht Lampertheim am 18.12.2019 das folgende Urteil: Ein zuvor erteilter Vollstreckungsbescheid wird aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Klägerin Communitas Sozialmarketing GmbH trägt somit die Kosten des Rechtsstreits.…Weiter lesen…
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Ich habe nach Bestätigung des Auftrags die Aufforderung zur Bezahlung der Gebühr erhalten. Da diese mich stutzig gemacht hat, habe… .ganzen Kommentar lesen..
Wir haben auf der Straße geparkt für 3 min. Da kam ein Privatmann und hat Bilder gemacht, 2 Wochen später… .ganzen Kommentar lesen..
Zum ersten Mal in meinem Leben bin ich in die Falle getappt und habe bei diesem sogenannten Versandhaus eingekauft. Drei… .ganzen Kommentar lesen..
Meine Frau hat in einem Parkhaus in Duisburg Homborn von der Firma Park Control geparkt, trotz das ihr Kennzeichen von… .ganzen Kommentar lesen..