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Europe Reg. Services Ltd | Gewerbe-Meldung.de

20.11.15

Europe Reg. Services Ltd mit dem Sitz in Leipzig versendet an Gewerbetreibende, Freiberufler und Behörden mittels Fax eine kostenpflichtige Offerte. Versendet wird es für ein Gewerbeverzeichnis auf ihrer Internetseite „Gewerbe-Meldung.de“. Der Fax-Vordruck hat laut Aussagen der Verbraucher den Anschein eines behördlichen Formulars. Wenn dieses Fax an die gebührenfreie Fax Nummer unterzeichnet zurückgesendet wird, schnappt die Falle zu und der Gewerbetreibende, Freiberufler hat einen 3 Jahresvertrag ungewollter weise abgeschlossen. Die Laufzeit und die Kostenpflichtigkeit sollen sich nur aus dem Kleingedruckten ergeben.

AN-Meldung GmbH verschickt Rechnungen

30.05.2016: Ein kleines Update in Sachen Gewerbe-Meldung.de. Mittlerweile werden von Firma AN-Meldung GmbH mit Sitz in Leipzig (Geschäftsführer David S.) Rechnungen für die Europe REG Services Ltd. verschickt. In der Rechnung ist Folgendes erklärt: „Die Rechnungslegung erfolgt namens Ihres Auftraggebers und des Leistungserbringers, der Europe REG Services Ltd“. Über die AN-Meldung GmbH ist derzeit nicht viel bekannt. Unter der Registernummer HRB 31729 wurde das Unternehmen in das Handelsregister Leipzig eingetragen. Insgesamt fordert die AN-Meldung GmbH 414,12 EUR von denjenigen Gewerbetreibenden, die zuvor die Offerte der Europe REG Services Ltd. beantworteten. Es ist wahrscheinlich, dass weitere Schreiben folgen werden.

Europe Reg Services Ltd verlangt 1242,36 EUR

Für den auf den ersten Blick vermeintlich kostenlosen Eintrag, wird dann der Gewerbetreibende zur Kasse gebeten.

Die jährlichen Gebühren des Leistungspakets sollen 348,- € zzgl. MwSt. betragen. Das heißt für den Betroffenen 414,12 Brutto, insgesamt also für 3 Jahre schlappe 1242,36 €.

Mittlerweile warnen Polizei und große Zeitungen wie u.a die Süddeutsche Zeitung vor der Offerte der Firma Europe Reg Service Ltd. aus Leipzig für die Internetseite Gewerbe-Meldung.de

Verbraucherdienst e.V. empfiehlt

Jeder Gewerbetreibende sollte seine Mitarbeiter sensibilisieren und Aufklärung betreiben, damit derartige Fax-Spams in die Tonne befördert werden. Auch Cold Calling Anrufe sind an der Tagesordnung, bei denen eine Vielzahl von Dienstleistern versuchen, derartige kostenpflichtige Branchenbucheinträge zu verkaufen. Es gibt mittlerweile gerichtliche Urteile, die zu Gunsten der Betroffenen entschieden wurden, aber es gibt auch andere Entscheidungen, die gegen die Betroffenen entschieden wurden. Deswegen gilt, wenn erst einmal so eine Vertrag geschlossen wurde, die gestellte Rechnung nicht zu ignorieren. Denn dann muss der Gewerbetreibende damit rechnen, dass derartige Dienstleister Inkassounternehmen einschalten oder letztendlich durch gerichtliche Maßnahmen – wie durch Mahnbescheide oder sogar Klagen – versuchen, ihren Anspruch geltend zu machen.


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