Was ist ein Überprüfungsantrag?
Ein Überprüfungsantrag bzw. Antrag nach §44 SGB X ist eine speziale Regelung im Sozialgesetzbuch. Normalerweise sind rechts- und bestandskräftige Bescheide (wenn Widerspruch nicht eingelegt oder Klage nicht erhoben wurde) nicht neu prüfbar. Etwas anderes gilt im Sozialrecht. Hier führt der Überprüfungsantrag innerhalb eines Jahres zu Neuentscheidung auch bei bestandskräftigem Bescheid, auch in der Sache. Auch hiergegen kann Widerspruch und Klage erhoben werden.
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