Was ist ein Überprüfungsantrag?
Ein Überprüfungsantrag bzw. Antrag nach §44 SGB X ist eine speziale Regelung im Sozialgesetzbuch. Normalerweise sind rechts- und bestandskräftige Bescheide (wenn Widerspruch nicht eingelegt oder Klage nicht erhoben wurde) nicht neu prüfbar. Etwas anderes gilt im Sozialrecht. Hier führt der Überprüfungsantrag innerhalb eines Jahres zu Neuentscheidung auch bei bestandskräftigem Bescheid, auch in der Sache. Auch hiergegen kann Widerspruch und Klage erhoben werden.
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Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..
machen die das noch immer so? *tsss* das die seit Jahrzehnten damit durchkommen ist unglaublich! .ganzen Kommentar lesen..
Hallo Sara, gibt es hierzu Belege oder Nachweise? Das wäre eine Berichterstattung wert. .ganzen Kommentar lesen..
Unhöflich, arrogant , Inkompetent. Die gehen gar nicht . Es verschwinden Kontoauszüge die beweisen das man bezahlt hat , und… .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Überprüfungsantrag