LG Frankenthal, Urteil vom 10.02.2022 – 8 O 90/21
Wie gewonnen, so zerronnen: Das Landgericht Frankenthal hat in einem Streit bzgl. des Spieleinsatzes und des Gewinns bei einem Glücksspiel entschieden. Ein Verbraucher aus Rheinland-Pfälzer, der 40.000 EUR bei einem Online-Casino mit Sitz in Malta gewonnen hat, kann das Geld nicht in Deutschland einklagen. Das entschied das Landgericht Frankenthal am 10.02.2022.
Die Details: Ein Nutzer aus Rheinland-Pfalz erzockte in einem Onlinecasino mit Sitz in Malta sage und schreibe 40.000 EUR. Das Dumme daran: er hat zwar theoretisch gewonnen, aber kann das Geld nicht in Deutschland einklagen. Denn bei in Deutschland nicht lizensierten Glücksspielen gebe es keinen Anspruch auf Auszahlung, erklärte das Landgericht in Frankenthal am Donnerstag.
Das bedeutet leider auch, dass auch der Sitz in Malta nicht bedeutet, dass kein deutsches Recht anzuwenden sein. Deshalb hat der vermeintliche Gewinner wohl leider Pech.
Einziger Wehrmutstropfen: Der Spieler könne die Rückzahlung seines Einsatzes in Höhe von 5.000 EUR verlangen, da der unerlaubte Glücksspielvertrag nichtig sei. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass er diese Zahlung vor maltesischen Gerichten einklagen könnte.
Der Zocker zeigte sich als schlechter Verlierer und legte Berufung beim Oberlandesgericht in Zweibrücken ein. Es wird sich zeigen, ob sich dieser Einsatz lohnt.
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