Gegen Herrn A.G. aus Berlin hatte uniscore Forderungsmanagement zur Forderungsdurchsetzung bereits eine Klage eingereicht. Herr G. war bis dahin der Meinung, die seitens Uniscore Forderungsmanagement gegen ihn geltend gemachte Forderung allein regeln bzw. aussitzen zu können. Er verliess sich auf die vielfach in dieser Form im Internet zu lesenden Ratschläge vermeintlicher Experten gegen Abzocke. Als Herr A.G. jedoch realisierte, das diese Ratschläge für ihn nicht zutrafen und drohten teuer zu werden, nahm er Kontakt zum Verbraucherdienst e.V. auf und wurde Mitglied. Verbraucherdienst e.V. wurde für das neue Mitglied Herrn G. unmitelbar aktiv und konnte eine Rücknahme der Klage seitens Uniscore Forderungsmanagement erreichen.
Klagerücknahme Uniscore Forderungsmanagement
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