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Hier finden Sie viele interessante Urteile für Verbraucher, unter anderem aus den Gebieten Online-Services, Widerrufsrecht und besondere Urteile, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten.
Wie gewonnen, so zerronnen: Das Landgericht Frankenthal hat in einem Streit bzgl. des Spieleinsatzes und des Gewinns bei einem Glücksspiel entschieden. Ein Verbraucher aus Rheinland-Pfälzer, der 40.000 EUR bei einem Online-Casino mit Sitz in Malta gewonnen hat, kann das Geld nicht in Deutschland einklagen. Das entschied das Landgericht Frankenthal am 10.02.2022.
Aufgrund coronabedingter Schließungen, Stichwort Lockdown, mussten sämtliche Fitness-Studios im Frühjahr 2020 sowie ab November 2020 ihre Türen schließen. Die Anordnung verhinderte das alltägliche Geschäft, aber es sollen weiter Mitgliedsbeiträge eingezogen worden sein, obwohl das Angebot nicht in Anspruch genommen werden konnte. Können Kunden ihr Geld zurückfordern?
Eine gefestigte Rechtsprechung lässt sich aus der EGMR Entscheidung 57292/16 entlocken. Danach besteht mehrere Jahre nach einem Ereignis ein Anspruch auf Löschung von Namen in Onlinezeitungen und Blogs. Das Recht auf Vergessen ergibt sich gem. EGMR aus der Güterabwägung. Dies kann auch durch Anonymisierung der Artikel erfolgen. Ein Vergessenwerden des Ereignisses kann damit also nicht erreicht werden.
Zugegebenermaßen haben wir bisher recht selten über Datenschutz berichtet. Eigentlich rührt dieser aus dem Verbraucherschutz her. Doch die folgende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Umfang der Datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüche gem. Art. 15 DSGVO ist so bahnbrechend, dass wir Sie Euch nicht vorenthalten wollen. Gleichzeitig wollen wir ab sofort auch mehr über solche Probleme berichten . Erstmals wurde höchstrichterlich über die Reichweite einer datenschutzrechtlichen Auskunft nach DSGVO in einem Urteil entschieden.
Online und Offline unterscheiden sich offensichtlich wie Tag und Nacht. Jedoch scheinen bei bestimmten Dienstleistungen die unterschiedlichen Bedingungen nicht immer so einfach zu benennen. Der Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe entschied am 17.06.2021 in dem Urteil III ZR 125/19, dass Plattformen wie Parship gegen ihre Kunden regelmäßig einen einklagbaren Vergütungsanspruch besitzen. Das unterscheidet bekannte Online-Plattformen wie Parship oder ElitePartner von „klassischer Heiratsvermittlung“.
Meine Frau hat in einem Parkhaus in Duisburg Homborn von der Firma Park Control geparkt, trotz das ihr Kennzeichen von… .ganzen Kommentar lesen..