Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen wegen Verletzungen des Urheberrechts durch Filesharing von mehreren Filmen, deren Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment ist. Verbraucherdienst e.V. liegt eine Waldorf Frommer-Abmahnung vom 16.12.2013 des US-Film-Majors Warner Bros. Entertainment, der auch als Warner Bros. bzw. WB bekannt ist, vor. Die deutsche Tochter der US-amerikanischen Film- und Fernsehgesellschaft Warner Bros. Entertainment Inc., die Warner Bros. Entertainment GmbH aus Hamburg, lässt durch Waldorf Frommer die Blockbuster-Filme Argo, Conjururing – Die Heimsuchung, Man of Steel bzw. Pacific Rim gemeinsam abmahnen.
In der dem Verbraucherdienst e.V. vorliegenden Abmahnung von Waldorf Frommer seien die Warner Bros. Entertainment-Blockbuster Argo, Conjururing – Die Heimsuchung, Man of Steel bzw. Pacific Rim jeweils zweimal in kurzen Abständen zwischen dem 15.11.2013 und 23.11.2013 durch die Filesharing-Technik BitTorrent auf einer Tauschbörse im Internet mittels Peer-to-Peer-Netzwerke heruntergeladen bzw. dadurch weltweit zur Verfügung gestellt worden. Die für die Abmahnung von Waldorf Frommer ermittelten Datensätze der Spielfilme Argo, Conjururing – Die Heimsuchung, Man of Steel bzw. Pacific Rim wurden durch Ermittlungen der Firma ipoque GmbH im Auftrag der Warner Bros. Entertainment bzw. Waldorf Frommer beweissicher dokumentiert.
In der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing der Warner Bros. Entertainment-Filme Argo, Conjururing – Die Heimsuchung, Man of Steel bzw. Pacific Rim stehe Warner Bros. wegen der begangenen Urheberrechtsverletzungen Ansprüche auf Unterlassung, dem Schadensersatz bzw. dem Aufwendungsersatz zu. In der Abmahnung durch Waldorf Frommer fordert Warner Bros. Entertainment von dem Filesharer wegen den Filmen Argo, Conjururing – Die Heimsuchung, Man of Steel bzw. Pacific Rim die Abgabe einer unterschriebenen vorformulierten Unterlassungserklärung, einen Schadensersatz von 1.500,00 Euro, einen Unterlassungsanspruch von 1.000,00 Euro (insgesamt 2.500,00 Euro Aufwendungsersatzanspruch) bzw. den 281,30 Euro Rechtsanwaltsgebühren. Sollte es jedoch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung wegen der Filme Argo, Conjururing – Die Heimsuchung, Man of Steel bzw. Pacific Rim kommen, würde der Mandant Warner Bros. Entertainment dem Gericht darlegen und beweisen, dass die 1.000,00 Euro, wie in der Waldorf Frommer-Abmahnung angegeben, für den Unterlassungsanspruch nicht ausreichen und dass es zu einem weit aus höheren Aufwendungsanspruch seitens des Mandanten führen könne.
In der Waldorf Frommer-Abmahnung der Filme Argo, Conjururing – Die Heimsuchung, Man of Steel bzw. Pacific Rim durch Warner Bros. Entertainment wird jedoch eine konktete Zahlungshöhe von 1.781,30 Euro (1.500 Euro Schadensersatz / 281,30 Euro Aufwendungsersatz) gefordert, solle es zu einer außergerichtlichen Einigung kommen. In der Waldorf Frommer-Abmahnung wird eine Frist bis zum 27.12.2013 für den Eingang der unterschriebenen Unterlassungserklärung bzw. eine Zahlungsfrist bis zum 07.01.2014 gefordert. Sollten die gesetzten von Waldorf Frommer gesetzten Fristen jedoch versäumt werden, gehe Warner Bros. Entertainment davon aus, dass kein Interesse an einer außergerichtlichen Einigung bestehe. Waldorf Frommer empfiehlt deswegen seinen Mandanten Warner Bros. zur Durchsetzung der Ansprüche der Abmahnung gerichtliche Schritte einzuleiten, was zu höheren Kosten führen könne.
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