Ganze 5.000 Euro fordert das Unternehmen SoundGuardian GmbH für die Nachlizensierung einer Tonaufnahme. Der Vorwurf: ein bestimmtes Musikstück soll ohne Nutzungsrechte in einem TikTok Video genutzt worden sein. Wie sollte man auf so ein Schreiben reagieren? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was zu beachten ist.
Über das Unternehmen SoundGuardian GmbH
„Der schnelle und einfache Weg zur Musiklizenzierung“, heißt es auf der Webseite der SoundGuardian GmbH aus Frankfurt am Main. Diese Firma, die laut eigener Aussage „mehr als nur eine Rechteagentur“ sei, bietet den Erwerb von Lizenzrechten an. Genauer ist der Gegenstand des Unternehmens im Eintrag des Handelsregisters (Stand: 14.04.2025) definiert:
„Der Erwerb und die Lizensierung von Synchronisationsrechten an Tonaufnahmen, Bildtonaufnahmen, musikalischen Werken und anderen urheberrechtlich geschützten Leistungen für Verwertungen in sozialen Medien sowie die Überwachung sozialer Medien im Internet und mobilen Netzwerken hinsichtlich unberechtigter Nutzungen dieser Rechte, die tatsächliche Ermittlung und Dokumentation von Rechtsverletzungen sowie die Durchsetzung von Nachlizensierungen und Ersatzansprüchen.“
Die SoundGuardian GmbH ist nicht zu verwechseln mit Sound-Guard (sound-guard.de), ein Online-Tool um Angelegenheiten rund um die GEMA „schnell und einfach erledigen“ zu können. Komisch, die Formulierung kommt uns irgendwie bekannt vor.
TikTok, Instagram: Nutzung von lizensierter Musik in den sozialen Medien
Doch wieso sollte man Musik lizensieren? Das betrifft besonders Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige zu, die ihre Reels und Postings in den sozialen Medien mit angesagter Musik aufpeppen wollen. Beispiele dafür wären eine Challenge, bei der man spontan mitmischen möchte oder ein Videoclip für das nächste Event, musikalisch unterlegt.
Problematisch soll es werden, wenn die nicht kommerziell nutzbare Musik öffentlich bereitgestellt bzw. verbreitet wird. Sich auf die zugewiesenen Musikbibliotheken der jeweiligen Social-Media Plattformen zu verlassen, kann mit Risiken verbunden sein – auch wenn der Song laut „Copyright“ Prüfung in Ordnung sein soll.
Die Verwendung von rechtlich geschützter Musik, welche nicht für die kommerzielle Nutzung bestimmt ist, kann zu Problemen führen – egal, wie unterhaltsam das Reel war.
Die Folge kann zum Beispiel eine Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung sein (Siehe IPPC LAW), aber auch ein Schreiben von besagter Firma SoundGuardian GmbH. Diese versendeten in den uns bekannten Fall ein Schreiben mit einem „Angebot“.
5.000 EUR für eine Nachlizensierung
Ein Unternehmer erhielt ein Schreiben, in dem behauptet wird, dass der Absender SoundGuardian exklusive Inhaber von Nutzungsrechten an der Tonaufnahme „Holding On“ (Tonaufnahme) der Künstlerin „Leony“ sei. Der Empfänger soll ein Video auf TikTok öffentlich zugänglich gemacht haben, für einen bestimmten Zeitraum. SoundGuardian teilt mit, dass keine Informationen vorliegen würden, dass eine Lizenz für den genannten Songtitel erworben wurde, sprich es dürfte nicht verwendet werden.
Vor diesem Hintergrund wurde dem Empfänger die Option einer sogenannten Nachlizensierung angeboten. Der Preis dafür: 5.000 EUR. Der Preis richtet sich an unterschiedliche Faktoren wie u.a. Popularität der Tonaufnahme, Art und Dauer, Klickzahlen.
Wird nicht gezahlt, droht die Geltendmachung weiterer Ansprüche. SoundGuardian scheut sich nicht, mit weiteren Angeboten für zukünftige Lizenzerwerbungen für die gleiche Tonaufnahme zu locken.
Urheberrecht / Lizenzen: Ärger mit TikTok und Instagram Reels? Wir helfen
Besonders für Gewerbetreibende ist es derzeit herausfordernd, die passende Musik für ihre Reels und Clips zu finden. Es droht die Gefahr, dass es zu Abmahnungen oder Aufforderungen kommt, da für die verwendeten Musikstücke keine Nutzungsrechte vorliegen.
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