Eine KSP Abmahnung oder Zahlungsforderung im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH wegen Bildnutzung auf einer Website kann Betroffene unerwartet treffen – besonders dann, wenn das betref-fende Foto bereits seit Jahren online war.
Dem Verbraucherdienst liegt ein Schriftwechsel zu einer solchen Forderung vor. Die KSP Kanzlei Dr. Seegers Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht darin im Auftrag der dpa Pic-ture-Alliance GmbH Ansprüche wegen einer aus ihrer Sicht unberechtigten Nutzung eines Fotos gel-tend.
Dieser Beitrag schildert die vorliegende KSP Erfahrung mit dpa Picture Alliance und ordnet die auf-geworfenen Fragen aus Verbrauchersicht ein.
Wichtiger Hinweis: Der Beitrag gibt Inhalte aus dem dem Verbraucherdienst vorliegenden Schrift-wechsel wieder. Er stellt keine abschließende rechtliche Bewertung dar und trifft keine Aussage dazu, ob die geltend gemachte Forderung im konkreten Einzelfall besteht oder nicht besteht.
KSP Abmahnung für dpa Picture Alliance: Was wird im Schreiben vorgeworfen?
Nach dem dem Verbraucherdienst vorliegenden Schreiben vom 13.05.2026 wurde die KSP Kanzlei von der dpa Picture-Alliance GmbH mit der Wahrnehmung rechtlicher Interessen beauftragt.
Gegenstand ist eine behauptete Urheberrechtsverletzung durch die Nutzung eines Lichtbildes auf ei-ner Internetseite. Nach der Darstellung im Schreiben soll die dpa Picture-Alliance GmbH über die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem betroffenen Bild verfügen. Eine Zustimmung zur Nutzung auf der Website habe demnach nicht vorgelegen.
Bei einer KSP Abmahnung oder Zahlungsforderung wegen Bildnutzung ist entscheidend, welches konkrete Bild beanstandet wird, auf welcher Internetseite es gefunden wurde und für welchen Zeit-raum die Nutzung behauptet wird.
Bildnutzung seit 2013: KSP Erfahrung zu einer alten Website-Veröffentlichung
Nach dem vorliegenden KSP-Schreiben soll das betreffende Foto seit dem 07.12.2013 auf einer In-ternetseite genutzt worden sein.
Gerade bei einer lange zurückliegenden Bildnutzung entstehen häufig praktische Probleme. Websei-ten wurden möglicherweise überarbeitet, Inhalte gelöscht, Zuständigkeiten geändert oder frühere Li-zenzunterlagen nicht dauerhaft gesichert. Für Betroffene kann es dann schwierig sein, die damalige Bildquelle und die konkret geltenden Lizenzbedingungen nachzuweisen.
Eine KSP Abmahnung wegen einer Bildnutzung aus dem Jahr 2013 sollte deshalb besonders sorgfäl-tig geprüft werden. Es kommt nicht allein darauf an, dass ein Bild heute auf der Website nicht mehr auffindbar ist. Relevant können auch der frühere Nutzungszeitraum, die damalige Lizenzlage und die konkrete Berechnung einer Forderung sein.
KSP Forderung von dpa Picture Alliance: 568,77 Euro im vorliegenden Fall
Nach dem dem Verbraucherdienst vorliegenden Schreiben wird ein Gesamtbetrag in Höhe von 568,77 Euro verlangt.
Die Forderung setzt sich laut Schreiben aus folgenden Positionen zusammen:
| Forderungsposition | Betrag |
| Schadensersatz | 190,00 Euro |
| Dokumentationskosten | 85,00 Euro |
| Zinsen | 213,43 Euro |
| Rechtsanwaltsvergütung und Auslagen | 80,34 Euro |
| Gesamtbetrag | 568,77 Euro |
Im vorliegenden Schreiben werden nach dessen Inhalt derzeit keine Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Dennoch soll der beanstandete Inhalt umgehend aus dem Internet entfernt und von vorhan-denen Datenträgern gelöscht werden.
Für Betroffene ist es wichtig, die einzelnen Positionen einer KSP Forderung genau zu prüfen. Scha-densersatz, Dokumentationskosten, Zinsen und Rechtsanwaltskosten sind unterschiedliche Positionen, die jeweils nachvollziehbar begründet und berechnet werden müssen.
KSP Abmahnung und Flickr: War das Foto damals lizenzfrei?
Dem Verbraucherdienst liegt auch eine Antwort der angeschriebenen Person vor. Danach soll das beanstandete Foto zum Zeitpunkt der Nutzung auf Flickr veröffentlicht und als lizenzfrei eingeordnet worden sein. Nach der Darstellung der betroffenen Person hätten Mitarbeitende für die Website aus-schließlich lizenzfreie Bilder verwendet.
Ob diese Einschätzung rechtlich zutraf, kann ohne die damalige Bildseite, den konkreten Lizenztext und mögliche Nutzungsbedingungen nicht abschließend beurteilt werden.
Ein Foto bei Flickr oder einer anderen Bildplattform ist nicht automatisch ohne Einschränkungen nutzbar. Entscheidend können unter anderem diese Fragen sein:
- Welche Lizenz galt zum Zeitpunkt des Downloads?
- War eine Urheber- oder Quellenangabe vorgeschrieben?
- War die Nutzung auf einer geschäftlichen Website erlaubt?
- Durfte das Bild bearbeitet, zugeschnitten oder in sozialen Netzwerken geteilt werden?
- Liegen Screenshots, Downloadbestätigungen oder Lizenznachweise vor?
Wer eine KSP Abmahnung von dpa Picture Alliance wegen eines Flickr-Bildes erhält, sollte deshalb alle verfügbaren Belege sichern. Dazu gehören Screenshots, E-Mails, Bilddateien, Rechnungen, Lizenztexte und Angaben zur ursprünglichen Bildquelle.
dpa Picture Alliance Forderung verjährt? Einwand im vorliegenden Fall
In der Antwort der angeschriebenen Person wird außerdem die Auffassung vertreten, die geltend ge-machte Entschädigungsforderung sei verjährt.
Ob eine Forderung wegen Bildnutzung tatsächlich verjährt ist, lässt sich nicht allgemein beantworten. Entscheidend sind insbesondere der genaue Nutzungszeitraum, die Art der geltend gemachten An-sprüche, der Zeitpunkt der Kenntnis sowie die Frage, ob und wann die Bildnutzung beendet wurde.
Eine lange zurückliegende Bildnutzung bedeutet daher nicht automatisch, dass keine Forderung mehr erhoben werden kann. Umgekehrt bedeutet eine Forderung wegen einer alten Nutzung auch nicht au-tomatisch, dass sämtliche geltend gemachten Positionen durchsetzbar sind.
KSP Erfahrung: Bild und Website nach erster E-Mail gelöscht
Nach der dem Verbraucherdienst vorliegenden Stellungnahme wurde die Website einschließlich des beanstandeten Fotos nach Eingang der ersten E-Mail unverzüglich vom Netz genommen.
Die Entfernung eines Bildes kann sinnvoll sein, um eine mögliche weitere Nutzung zu beenden. Sie beantwortet allerdings nicht automatisch die Fragen, ob die frühere Nutzung lizenziert war, ob ein Anspruch besteht oder ob die geltend gemachte Höhe zutrifft.
Betroffene sollten den Zeitpunkt der Entfernung dokumentieren. Hilfreich sind insbesondere Screenshots der entfernten Seite, technische Bestätigungen, E-Mail-Verkehr sowie Unterlagen dazu, wann der Zugriff auf das Bild beendet wurde.
KSP Abmahnung von dpa Picture Alliance erhalten: Was jetzt prüfen?
Wer eine KSP Abmahnung oder Zahlungsaufforderung wegen Bildnutzung erhält, sollte nicht vor-schnell reagieren. Wichtig ist eine strukturierte Prüfung der Unterlagen.
Folgende Punkte sollten Betroffene klären:
- Welches Foto ist konkret betroffen?
- Die Forderung sollte Bild, Fundstelle, URL und behaupteten Nutzungszeitraum eindeutig be-zeichnen.
- Welche Rechte werden geltend gemacht?
- Es sollte nachvollziehbar sein, wer welche Nutzungsrechte beansprucht und auf welcher Grundlage dies geschieht.
- Gab es eine Lizenz oder Nutzungserlaubnis?
- Alte Lizenzunterlagen, Bilddatenbanken, Rechnungen, Downloadnachweise und Screenshots können entscheidend sein.
- Wurden Lizenzbedingungen eingehalten?
- Bei frei verfügbaren Bildern können etwa Urheberbenennung, Quellenangabe oder Ein-schränkungen für eine gewerbliche Nutzung relevant sein.
- Wie setzt sich der Betrag zusammen?
- Jede einzelne Position – Schadensersatz, Zinsen, Dokumentationskosten und Anwaltskosten – sollte nachvollziehbar aufgeschlüsselt sein.
- Welche Frist wurde gesetzt?
- Eine gesetzte Frist sollte ernst genommen werden. Sie sollte jedoch nicht zu einer unüberleg-ten Zahlung oder vorschnellen Erklärung führen.
- Gibt es Verjährungseinwände?
- Bei älteren Bildnutzungen sollte die Verjährung für jede geltend gemachte Anspruchsposition konkret geprüft werden.
Fazit: KSP Abmahnung, dpa Picture Alliance und Erfahrungen mit Bildnutzung
Die vorliegende KSP Erfahrung mit dpa Picture Alliance zeigt, dass Forderungen wegen einer behaupteten Bildnutzung auch Jahre nach einer Veröffentlichung auf einer Website erhoben werden können.
Wer eine KSP Abmahnung oder eine Forderung wegen Bildnutzung erhält, sollte die Angelegenheit ernst nehmen, aber nicht vorschnell zahlen oder pauschale Erklärungen abgeben. Maßgeblich sind immer das konkret beanstandete Foto, die frühere Lizenzlage, der tatsächliche Nutzungszeitraum, die Berechnung der Forderung und mögliche Verjährungsfragen.
Der hier dargestellte Fall basiert auf einem dem Verbraucherdienst vorliegenden Schriftwechsel. Ob die Forderung der dpa Picture-Alliance GmbH im konkreten Einzelfall berechtigt ist oder ob die Ein-wände der angeschriebenen Person durchgreifen, kann nur nach vollständiger Prüfung aller Unterlagen beurteilt werden.
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