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Bei Urheberrechtsverletzung Fristen einhalten ?

22.07.13

Kanzlei Waldorf Frommer zählt zu den wohl größten Kanzleien die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung für Rechteinhaber wie Warner Bros. Entertainment mbH, Twentieth Century Fox Home Entertainment mbH, Tele München Fernseh GmbH u.a. ausführen.

Abmahnungen für Folgen von Serien wie How I met Your Mother, Homeland, Modern Family sowie Filme wie Project X, Ironman 3, EPIC usw. werden von Kanzlei Waldorf Frommer ebenfalls vertreten.

Welchen Inhalt hat eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Die Seitenanzahl einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer beträgt 11 Seiten. Den Abmahnschreiben ist ein Landgerichtsbeschluss beigefügt im Rahmen eines Auskunftsverfahrens.

Mit diesem Beschluss werden Provider aufgefordert, die persönlichen Daten zu der im Beschluss genannten IP-Adresse an Kanzlei Waldorf Frommer herausgeben. Es geht also um die Information, welchem Anschlussinhaber die IP-Adresse am Tattag zum Tatzeitpunkt zugewiesen wurde.


Für Laien unverständliches Juristen-Deutsch führt manchmal zur Empörung

Es befinden sich umfangreiche Rechtsausführungen in einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer. Dies ist vermutlich fachlich korrekt und notwendig, für einen Laien jedoch oft unverständlich.

Das aussitzen / ignorieren einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer kann ein kostspieliges Verfahren zur Folge haben.

Er sollte die in der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer nicht ungeprüft unterzeichnet werden.

Eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung, als Muster / Vorlage auf verschiedenen Internetportalen angeboten, sollte nicht genutzt werden. Dazu die aktuelle Entscheidung des LG Hamburg die besagt:

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, mit der sich ein abgemahnter Anschlussinhaber verpflichtet, es zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Inhalte „öffentlich zugänglich zu machen oder machen zu lassen“ ist nicht geeignet, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen, wenn gleichzeitig die eigene Täterschaft bestritten wird (Landgericht (LG) Hamburg, Beschluss vom 11.01.2013, Az.: 308 O 442/12).

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