250.000,00 Euro oder 6 bis 24 Monate Ordnungshaft drohen Verantwortlichen der ASP Forderungsmanagement UG bei weiteren Verunglimpfungen gegen Verbraucherdienst e.V.
Inkassounternehmen ASP Forderungsmanagement UG verliert im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Verbraucherdienst e.V. vor dem Amtsgericht Essen.
Verbraucherdienst e.V. vertrat für seine betroffenen Mitglieder gegenüber ASP Forderungsmanagement UG aus Berlin eine klare Linie
Und veröffentlichte dies auch in einem Artikel zu den Forderungseinzügen der ASP Forderungsmanagement UG
Zitat:
“ASP Forderungsmanagement UG Berlin wird bezüglich der Forderung für lokale-suche.com die Erfahrung machen müssen, das ohne eine gerichtliche Durchsetzung eine Zahlung seitens Mitgliedern des Verbraucherdienst e.V. nicht erfolgen wird.“
Zitat Ende
Auf eine gerichtliche Durchsetzung der vermeintlich korrekten Ansprüche aus den Business-Einträgen im Branchenbuch lokale-suche.com ließ sich ASP Forderungsmanagement nicht ein
Statt dessen verlegte man sich auf – den Verbraucherdienst e.V. denunzierende – Veröffentlichungen. So hieß es bspw. seitens ASP Forderungsmanagement:
- Es handele sich nicht um eine seriöse Konstitution
- Verbraucherdienst e.V. betreibe telefonische Kaltakquise
- Verbraucherdienst e.V. verlange für Standardtexte inkompetenten Inhalts 15 Euro / Monat
- Es seien Betrugsfälle bei der Polizei bekannt
An diesem Punkt reagierte Verbraucherdienst e.V. mit einer einstweiligen Verfügung gegen ASP Forderungsmanagement UG
Laut Beschluss des Amtsgericht Essen droht ASP Forderungsmanagement UG bei Wiederholung / Fortsetzung von derlei Ehrverletzungen:
Ordnungsgeld i.H.v. 250.000.,00 Euro
Ersatzweise Ordnungshaft von 6 bis 24 Monaten
Verfahrenskosten zu Lasten ASP Forderungsmanagement UG
Verbraucherdienst e.V. wird sich weiterhin für die Rechte seiner Mitglieder ebenso konsequent einsetzen, wie zukünftig gegen Verunglimpfungen vorgehen!
Als PDF lesen Beschluss zu ASP Forderungsmanagement UG
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