Erneut ein lesenswertes Urteil, welches Anleger der Aktie Gold International SE interessieren dürfte. Ein Rechtsstreit vor dem Landgericht Düsseldorf zwischen der Gold International SE, vertreten durch den Vorstand Eckhard Schulz, und einem Mitglied von Verbraucherdienst e.V., begleitet durch einen kooperierenden Rechtsanwalt, kam zu einem Ende.
Der Prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt Oliver Griebsch gab in einer schriftlichen Mitteilung gegenüber dem Landgericht bekannt, dass aus Gründen einer Kostenvermeidung die Berufung in dem Rechtsstreit zwischen unserem Mitglied und der Gold International SE (Az. 27 C 681/15) zurückgenommen wird.
So wurde durch das Gericht am LG Düsseldorf beschlossen, dass die Berufungsrücknahme durch Gold International SE „den Verlust des eingelegten Rechtsmittel zur Folge“ hat. Somit trägt das Unternehmen die Kosten des Berufungsverfahren.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.430,00 EUR festgesetzt. Ein Erfolg für unser Mitglied! Die Gold International SE muss an das Mitglied die voll eingelegten Gelder in Höhe von 1.430,00 EUR nebst Zinsen zurück zahlen.