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Cold Calling: Mehr Schutz für Verbraucher ab dem Oktober 2021

TItel: Cold Calling: Mehr Schutz für Verbraucher ab dem Oktober 2021

Ab dem 01. Oktober 2021 treten neue Regelungen zur Abwehr von Cold Callings, oder auch unerwünschter Telefonwerbung, in Kraft. Das lobenswerte „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ begrüßen wir sehr und hoffen auf mehr Schutz für sämtliche Verbraucher.

Vorherige Zustimmung des Verbrauchers zum Anruf muss dokumentiert werden

Das vom Bundestag beschlossene „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ ist ab sofort gültig und erlaubt es nicht nur unseren Verein, sondern auch u.a. der Bundesnetzagentur leichter gegen ungebetene Werbeanrufe vorzugehen. Jene Unternehmen, die telefonisch (Cold Call, Kaltakquise) Produkte und Dienstleistungen verkaufen wollen, müssen eine vorherige Zustimmung des Verbrauchers dokumentieren und fünf Jahre lang aufbewahren. Sollte gegen diese Dokumentationspflicht verstoßen werden, drohen Bußgeld von bis zu 50.000 EUR.

Wir begrüßen diese Änderungen zum Schutz der Verbraucher vor ungewollten Verträgen durch jene Anrufer, die teilweise mit irreführenden Tricks und vor allem ohne vorherige Zustimmung telefonisch u.a. in Abofallen locken wollen.

Noch mehr Änderungen zugunsten des Verbraucherschutzes

Laut der Bundesnetzagentur ist die Zahl der Beschwerden von Verbrauchern über nervige Werbeanrufe in den vergangenen Monaten kräftig gestiegen. Von Januar bis Juni sollen bei der Behörde gut 43.000 schriftliche Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung eingegangen sein, im ersten Halbjahr 2020 etwa 27.000. Betroffene können ihre Beschwerde direkt an die Bundesnetzagentur richten: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/AnfragenBeschwerden/Beschwerde_Aerger/start.html

Darüber hinaus tritt ab dem 1. Oktober das Verbot des Abtretungsausschlusses in Kraft. Unternehmen sollen demzufolge ihren Kunden nicht mehr in den AGB verbieten dürfen, Ansprüche an Dritte abzutreten. Damit können etwa Fluggesellschaften nicht mehr in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festschreiben, dass unzufriedene Kunden ihre Entschädigungsansprüche nicht an sogenannte „Fluggastrechteportale“ oder sogenannte Legal-Tech-Anbieter („Flight Claim Companies“) abtreten dürfen.

Weitere Änderungen 2022

Gute Zeiten für Verbraucher, wobei noch weitere Besserungen geplant sind. Ab Mitte nächsten Jahres müssen Unternehmen im E-Commerce einen Kündigungsbutton einbauen, damit Verbraucher ihre Verträge ohne großen Aufwand kündigen können.

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