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Falschparken: SO Rechtsdienstleistungen GmbH fordert Parkgebühren

Titel: Falschparken: SO Rechtsdienstleistungen GmbH fordert Parkgebühren

Das Kölner Inkassounternehmen SO Rechtsdienstleistungen GmbH soll von einer Verbraucherin Gebühren für ein angebliches Parkvergehen fordern. Wir lassen die Betroffene zu Wort kommen.

Inkassoforderungen für Falschparker

Die Themen Parken und die dadurch entstehenden Gebühren habens in den letzten Jahren an Brisanz gewonnen. Neben der Veröffentlichung diverser Apps zur Nachverfolgung von Falschparkern sorgen besonders Inkasso-Schreiben für Ärger, die Falschparker für das Parken auf Privatgrundstücken erhalten sollen.

Aktuell liegt ein neuer Fall in Sachen Inkasso vor. Die Verbraucherin Frau F. schickte uns eine Email mit ihren Erfahrungen bezüglich einer Forderung von der SO Rechtsdienstleistungen GmbH.

Erfahrungsbericht einer Verbraucherin

Die Verbraucherin Frau F. schilderte uns schriftlich ihre Erfahrungen mit der SO Rechtsdienstleistungen GmbH. Wir geben aus Gründen der Lesbarkeit die Mail in Auszügen wieder und weisen darauf hin, dass wir die Informationen nur mitteilen und nicht auf Richtigkeit prüfen können. Wir erhielten die Email am 03. Oktober 2021.

Frau F. schreibt: „die Firma SO Rechtsdienstleistungen GmbH aus Köln hat mir eine Zahlungsaufforderung von 42,00 EUR geschickt für angebliche Parkvergehen in Schleswig im Juli 2022, wobei 20,00 EUR für das Parken anfallen, 14,50 EUR für die KFZ-Ermittlung, 7,50 EUR als Bearbeitungsgebühren.“

Die Betroffene gab in ihrer Email an uns an, dass sie keinen Zettel an der Windschutz hatte und keinen Bescheid über das Parkvergehen bekam. Stattdessen soll sie ein Bild erhalten haben, auf dem ihr Wagen von hinten abgelichtet wurde.

Das Schreiben der SO Rechtsdienstleistungen GmbH überraschte Frau F., die sich laut eigener Aussage keiner Schuld bewusst ist.

Wir berichteten bereits über die SO Rechtsdienstleistungen GmbH

Wir berichteten bereits im Jahr 2017 über das Kölner Inkasso-Unternehmen SO Rechtsdienstleistungen GmbH. Im bereits besprochenen Fall ging es um den Vorwurf, dass die Vergütung der Dienstleistung einer Firma namens Optima Finanzcheck Plus ausstehen würde.

Es handelt sich bei der SO Rechtsdienstleistungen GmbH um ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Inkassounternehmen und ist demzufolge berechtigt, in Deutschland derartige Inkasso-Dienstleistungen anzubieten und durchzuführen. Es handelt sich somit um keinen Fake!

Bei Forderungen und Mahnungen der SO Rechtsdienstleistungen GmbH können Sie uns gerne kontaktieren. Einfach die Kontaktmöglichkeiten nutzen.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

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