Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits am 26.10.10 über Zahlungsaufforderungen, in denen die Saferpayment AG als Ursprungsgläubiger für die Nutzung kostenpflichtiger Erotikwebseiten auftritt. Die Verbraucherdienst e.V. vorliegenden betreffenden Zahlungsaufforderungen wurden durch die wecollect GmbH zugestellt. RA Zerrin Atay bat die Rechtsanwältin der Saferpayment AG am 22.10.10 schriftlich um Stellungnahme zu diesem und einigen anderen Punkten. Bis zum heutigen Tag (28.10.10) blieb die Antwort aus.
Etwa zeitgleich schrieb Verbraucherdienst e.V. das für Saferpayment AG tätige Inkassounternehmen wecollect GmbH im Auftrag unserer Mitglieder in einer Vielzahl Aktenzeichen an und widersprach den Forderungen. Alle Mitglieder sagten unisono, dass sie zu keiner Zeit eine Erklärung abgegeben haben zur Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Erotikseite. Zudem nicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatzgesetz belehrt wurden, und nach VO informiert wurden.
Verbraucherdienst e.V. bat weiterhin um die Vorlage der AGB, denn unsere Mitglieder bestreiten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Saferpayment AG gelesen und akzeptiert zu haben. Mitglied sein heisst- die Abwehrkräfte zu stärken!
Daraufhin erhielt Verbraucherdienst von der Saferpayment AG ein Schreiben datiert mit „Frauenfeld, den 20.10.2010“ ohne gültige Unterschrift des laut schweizer Handelsregistereintrag allein Zeichnungsberechtigten Herrn M. A., und fehlendem Firmenlogo.
Im Sichtfenster des Umschlags legitimierte sich die Saferpayment AG mit Sitz in 8500 Frauenfeld/ Schweiz als Absender. Auffällig war der Posteingangsstempel und die Briefmarke auf dem Umschlag – die Sendung wurde in Deutschland aufgegeben. Der Poststempel informiert über den Postzustellbezirk 37 (Raum Göttingen), auch die Briefmarke stammt nicht aus der Schweiz.
Die Postsendung enthielt, trotz mehrfacher Anfrage, keine Unterlagen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ähnlich aussagefähigen Dokumenten.
Die Angaben in den Schreiben der Saferpayment AG waren wie folgt:
Sie trugen vor, dass die Nutzer einen kostengünstigen bzw. kostenlosen 3-Tage-Probezugang bestellt hätten. Ohne eine Kündigung habe sich dieser Probezugang zu einem kostenpflichtigen Monats-Abo verlängert. Aber es wurde zu keinem Zeitpunkt durch die Saferpayment AG nachgewiesen wie die Nutzer über diese Verlängerung informiert wurden. Es blieb auch offen zu welchem Zeitpunkt Nutzer gemäß Fernabsatzgesetz belehrt und nach VO informiert wurden.
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