Als der Betreiber von Belugas Abzocker Blog der Schweiz vor einigen Tagen per EMail Kontakt zum Verbraucherdienst e.V. aufnahm, war der Vorstand des Vereins zunächst vorsichtig. Zu häufig wurde Verbraucherdienst e.V. ohne grundlegende Recherchen von selbsternannten Verbraucherschützern ohne fachlichen Hintergrund im Internet vorschnell als unseriös hingestellt.
Doch der Blog für Verbraucherschutz überzeugte den Vorstand schließlich durch überzeugende aktive Verbraucherschutztätigkeit. Nach eigenen Angaben der Blogger und aktiven Verbraucherschützer aus der Schweiz werden derzeit ca. 4000 schweizer Verbraucher im Zusammenhang mit outlets.de Geschädigte mit Hilfe von Spendengeldern betreut. Die monetären Ressourcen reichen nach eigenen Angaben der Blogger allerdings bei weitem nicht aus, um die notwendige juristische Unterstützung durch Rechtsanwälte ausreichend zu gewährleisten.
Als Folge dieser Situation suchte man seitens Belugas Abzocker Blog einen adäquaten Ansprechpartner. Dazu wurde im Internet recherchiert. Man stieß auf Pressemitteilungen des Verbraucherdienst e.V., in denen der Verein regelmässige Informationen und Ergebnisse zur Vereinsarbeit im Verbraucherschutz veröffentlicht. Die erfolgreiche Arbeit des Vereins veranlasste Belugas Abzocker Blog schließlich, den Kontakt mit Verbraucherdienst e.V. herzustellen.
Wie sich eine zukünftige Zusammenarbeit gestalten wird steht derzeit noch nicht fest. Vorstellbar ist ein enger Indormationsaustausch zur effizienteren Bearbeitung verschiedenster Situationen, wenn es um Abzocke geht. Geschädigte aus Deutschland wenden sich an den Verbraucherdienst e.V.. Wer (als Schweizer) mehr über die aktiv im Verbraucherschutz tätigen Blogger erfahren will, sieht sich auf der Webseite von Belugas Abzocker Blog um.DEO_T
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.
Gerne können Sie uns auch via Email-Adresse und Kontaktformular erreichen: KONTAKT
Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.