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Versäumnisurteil gegen Copecart GmbH

Titel: Versäumnisurteil gegen Copecart GmbH

Landgericht Berlin
Az.: 46 O 120/23
05.09.2023

Landgericht Berlin: Unser Mitglied gegen Copecart

In dem Rechtsstreit zwischen unserem Mitglied Frau K., vertreten durch unseren angeschlossenen Rechtsanwalt, gegen die Firma Copecart GmbH am 05.09.2023 am Landgericht Berlin kam es zu einem Versäumnisurteil.

Somit wurde die Beklagte Copecart GmbH zwar ordnungsgemäß zur Verhandlung geladen, aber kam dieser Einladung nicht nach. In Abwesenheit wurde ein Urteil gesprochen, weil das Gericht davon ausgeht, dass das tatsächliche mündliche Vorbringen des Klägers als zugestanden gilt – und somit zur Entscheidung führt.

Somit wird die Copecart GmbH dazu verurteilt, das von der Klägerin gezahlte Geld von über 8.000 EUR zurück zu zahlen, zusätzlich sind die Kosten des Rechtsstreits von der Beklagten zu tragen. Ein positives Urteil für unser Mitglied, Frau K. Gegen ein solches Urteil ist der Einspruch zulässig. Das bedeutet, das dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Zum Sachverhalt: Mitglied forderte Rückzahlung zu Unrecht erlangter Beträge

Unser Mitglied Frau K. meldete sich bei uns, weil sie auf ein Coaching-Produkt aufmerksam wurde. „Ohne jahrelang Online-Marketing“ studieren zu müssen, sollen Teilnehmer ein profitables Online-Coaching-Business aufbauen können. Der Preis wurde mit zwischen 8.500 bis 17.000 EUR angegeben.

Doch während des Erstgesprächs, um den Vertrag abzuschließen, wurde erklärt, dass der Bestellvorgang bei der Firma Copecart GmbH durchgeführt werden müsse. Bei der Bestellung musste auf das Widerrufsrecht verzichtet werden. Das letztlich jedoch nicht der Online-Coaching-Anbieter Vertragspartner ist, sondern die Copecart, war laut der Klägerin vorab nicht zu erkennen. Die Klägerin hätte nach ihrer Aussage unter diesen Umständen den Vertrag nicht abgeschlossen.

Was bedeutet das Urteil für Betroffene?

Über die Beweggründe, sich nicht gegen die Klage unseres Mitglieds zu verteidigen, kann an dieser Stelle nur spekuliert werden. Es ist demzufolge für Betroffene lohnenswert sich zu überlegen, ob sie gerichtlich gegen Copecart vorgehen wollen, indem sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

Hilfe bei Copecart und Coaching

Der Verbraucherdienst aus Essen ist bundesweit aktiv und berichtet nicht nur über eine Vielzahl aktueller Verbraucherthemen, sondern bietet engagierte Hilfe für unsere Mitglieder. Besonders rund um die Themen Coaching-Verträge und Copecart haben sich zahlreiche Betroffene an uns gewandt. Mit der Unterstützung unserer angeschlossenen Rechtsanwälte konnten sich die Betroffenen gegen hohe Forderungen und ungewollte Vertragsabschlüsse wehren. Brauchen Sie ebenfalls Hilfe? Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

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