Nach Erhalt einer Filesharing – Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung wandte Frau H.Ö. sich als Mitglied an „ihren“ Verbraucherdienst e.V. Die MIG Film GmbH beauftragte – nach einigen Schriftwechsel mit dem Verbraucherdienst e.V. – schließlich Kanzlei Schulenberg & Schenk den Sachverhalt vor Gericht zu klären. Das für diesen Fall zuständige Amtsgericht Bochum entschied sich zur Abweisung der Klage gegen unser Mitglied.
Klage der MIG Film GmbH / Schulenberg Schenk abgewiesen
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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.