Website-Icon Verbraucherdienst e.V. – Blog für Verbraucherschutz

Urteil Focus Forderungsmanagement / Gröger MV GmbH & Co. KG ./. Mitglied

Bild aktuelle Urteile

Am 14.07.2010 erhielt der Verbraucher eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung mit einer beiliegenden Unterlassungserklärung. Verlangt wurde eine Pauschalsumme von 650 Euro. Der Verbraucher leistete keinerlei Zahlung. Rechteinhaber Gröger MV GmbH & Co. KG trat darauf hin die Forderung an die Focus Forderungsmanagement ab. Das Inkassounternehmen entschloss sich einen Mahnbescheid gegen den Verbraucher zu erwirken. Der abgemahnte Verbraucher entschied sich nun professionelle Hilfe hinzu zu ziehen, und wurde Mitglied des Verbraucherdienst e.V.

Wir sorgten für einen ordnungsgemäßen Widerspruch gegen den Mahnbescheid unseres neuen Mitglieds in Form einer ausführlichen Widerspruchsbegründung. Focus Forderungsmanagement reichte darauf hin Klage beim Amtsgericht Ludwigsburg ein. Unser Mitglied Herr W. wurde durch eine dem Verbraucherdienst e.V. angeschlossenen Rechtsanwältin vertreten, die Klage wurde abgewiesen.
Klage nach Abmahnung abgewiesen

[snippet]

Die mobile Version verlassen