In diesem Streit ging es um telefonisch verkaufte Ginko-Produkte. Es sollte nur eine Probe- / Testlieferung sein. Doch dann, so schien es, wurde plötzlich ein Vertrag daraus. Leider erst als sie den Vollstreckungsbescheid erhielt, wandte sich Frau B. als Mitglied des Verbraucherdienst e.V. an den Verein. Dieser reagierte sofort mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.
Das Urteil
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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.