Az: 3 C 366/19 (07)
In dem Rechtsstreit zwischen Communitas Sozialmarketing GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Müller-Heidelberg und Kollegen, gegen ein Mitglied vom Verbraucherdienst fällte das Amtsgericht Lampertheim am 18.12.2019 das folgende Urteil: Ein zuvor erteilter Vollstreckungsbescheid wird aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Klägerin Communitas Sozialmarketing GmbH trägt somit die Kosten des Rechtsstreits.
Hintergrund:
Die Communitas Sozialmarketing GmbH schließt mit verschiedenen Einrichtungen Verträge ab, wobei sie ihnen beispielsweise Fahrzeuge, Notfallkoffer undd Förderertafeln u.ä. zur Verfügung stellt. Dies wird durch Werbung, genauer gesagt Sponsoring, finanziert.
Im vorliegenden Fall schloss unser Mitglied, der Mitarbeiter der beklagten Firma ist, einen Vertrag mit der Klägerin Communitas Sozialmarketing GmbH über eine Förderertafel für einen Notfallkoffer einer Schule ab. Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre, es entstehen Kosten in Höhe von insgesamt 2.142,00 EUR. Die Klägerin trägt vor, dass sie den Mitarbeiter der Beklagten für handlungsbefugt hält, der Geschäftsführer der Beklagten hingegen stornierte den Vertrag. Da die Zahlungen seitens der Beklagten ausblieben, wurde ein Vollstreckungsbescheid erlassen.
Zur Entscheidung:
Das Amtsgericht Lampertheim kam zu dem Ergebnis, dass die Klage zulässig, aber unbegründet ist. Es stand für das Gericht nicht fest, dass zwischen den Parteien ein Vertrag über die Nennung der Beklagten auf einer Förderertafel geschlossen wurde. Der Mitarbeiter hatte laut dem Gericht überzeugend vorgetragen, dass er an dem Tag des geschilderten Vertragsabschlusses alleine und ohne den Geschäftsführer in den Räumen zugegen war. Zudem wurde ihm ein Vertrag vorgelegt mit der Zusicherung, die beklagte Firma könne jederzeit den Vertrag widerrufen. Der Vertreter der Klägerin hätte sicherstellen bzw. sich erkundigen müssen, ob der Mitarbeiter eine Vollmacht für Vertragsabschlüsse dieser Art besitzt. Somit ist keine vertragliche Verpflichtung der Beklagten gegenüber der Klägerin entstanden.
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