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GoMaps GmbH: Erfahrungen und kritische Einordnung für Gewerbetreibende

Titel: GoMaps GmbH: Erfahrungen und kritische Einordnung für Gewerbetreibende

In der heutigen Zeit ist ein professioneller Online-Auftritt für Unternehmen unverzichtbar. Die GoMaps GmbH mit Sitz in Düsseldorf bietet Dienstleistungen an, um Firmen dabei zu unterstützen, im Internet sichtbarer zu wirken. Zum Portfolio des Dienstleisters gehören unter anderem Webdesign, B2B-Werbekampagnen, Suchmaschinenoptimierung (SEO) sowie die Verwaltung von Google-Unternehmensprofilen und Reputationsmanagement. Doch bei der Anbahnung solcher Verträge berichten Gewerbetreibende immer wieder von unerwarteten Hürden.

Berichte über Cold Calls im B2B-Bereich

Als Unternehmer möchte man sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren. Die Pflege von Webseiten oder Brancheneinträgen wird daher gerne ausgelagert. Dem Verbraucherdienst e.V. wurde jedoch in der Vergangenheit von Selbstständigen und Handwerksbetrieben berichtet, dass Verträge für Online-Dienstleistungen häufig im Rahmen sogenannter „Cold Calls“ (Telefonakquise ohne vorherige Einwilligung) angebahnt werden.

Ein aktueller Fall aus der Praxis betrifft eine Elektrotechnik-Firma, die von einem Telefonat im Zusammenhang mit der GoMaps GmbH aus Düsseldorf berichtet. Nach Darstellung des betroffenen Betriebsinhabers sei während des Gesprächs zunächst unklar geblieben, wer genau anrufe. Zudem habe der Eindruck im Raum gestanden, es handele sich um die Verlängerung eines bereits bestehenden Vertrages. Tatsächlich wurde jedoch ein kostenpflichtiger Neuvertrag über SEO-Texte, Reputationsmanagement und die Profilverwaltung abgeschlossen. Die anschließende Rechnung belief sich auf 952,00 Euro. Unzufrieden mit dem Ablauf des Telefonats wandte sich der Inhaber an den Verbraucherdienst e.V.

Die rechtliche Problematik bei telefonischen B2B-Verträgen

Im gewerblichen Bereich (B2B) gelten andere rechtliche Spielregeln als im Verbraucherschutz. Ein gesetzliches Widerrufsrecht, wie es Verbraucher kennen, existiert für Selbstständige und Unternehmer bei solchen Telefonverträgen in der Regel nicht.

Häufig verweisen Anbieter bei späteren Reklamationen auf eine Tonbandaufzeichnung, die das Einverständnis des Kunden dokumentieren soll. Betroffene berichten jedoch immer wieder, dass diese Aufzeichnungen oft nur einen Ausschnitt des Telefonats (meist eine standardisierte Ja-/Nein-Abfrage) zeigen. Wie sich der Anrufer zu Beginn des Gesprächs vorgestellt hat – ob beispielsweise suggeriert wurde, man rufe im Namen von Google an oder führe einen bestehenden Vertrag fort –, lässt sich anhand des reinen Zuschnitts der Aufzeichnung im Nachhinein oft schwer belegen.

Tipps für Unternehmer zur Vorsorge

Um ungewollte Vertragsschlüsse am Telefon zu vermeiden, sollten Gewerbetreibende folgende Verhaltensregeln beachten:

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

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