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Global Trust Zahlungsaufforderung: GT Empfehlungsmarketing KG verlangt 1.590 Euro

Titel: Global Trust Zahlungsaufforderung: GT Empfehlungsmarketing KG verlangt 1.590 Euro

Die GT Empfehlungsmarketing KG, die unter der Bezeichnung Global Trust auftritt, hat einem Unternehmen eine Zahlungsaufforderung über 1.590,00 Euro übersandt.

Zahlungsaufforderung von Global Trust im Überblick

Die Forderung betrifft nach den vorliegenden Unterlagen die angeblich unberechtigte Nutzung einer sogenannten GLOBAL-Trust-Urkunde. Die GT Empfehlungsmarketing KG bezeichnet den verlangten Betrag als Schadensersatz nach den Grundsätzen der sogenannten Lizenzanalogie.

Der Empfänger bestreitet die Forderung. Eine Zahlung soll nach dessen Angaben nicht erfolgen.

Rechnung Nr. RE-10682026 über 1.590 Euro

Gegenstand der Zahlungsaufforderung ist die Rechnung Nr. RE-10682026. In der Rechnung wird folgende Position aufgeführt:

Schadensersatz gemäß Lizenzanalogie – 1.590,00 Euro

Die Rechnung weist keine Umsatzsteuer aus und enthält eine Zahlungsfrist von sieben Tagen ab Rechnungseingang.

In einem weiteren Schreiben vom 15. September 2026 wird auf eine angeblich unberechtigte Nutzung der GLOBAL-Trust-Urkunde Bezug genommen. Die GT Empfehlungsmarketing KG erklärt darin, dass die Zahlung als abschließende außergerichtliche Erledigung des bislang beanstandeten Nutzungsvorgangs angesehen werde.

Welche Forderung erhebt die GT Empfehlungsmarketing KG?

Nach dem Inhalt des Schreibens macht die GT Empfehlungsmarketing KG keinen Mitgliedsbeitrag und keine gewöhnliche Teilnahmegebühr geltend. Gefordert wird vielmehr ein Betrag als angeblicher Schadensersatz.

Die rechtliche Begründung soll in einer Nutzung der GLOBAL-Trust-Urkunde ohne entsprechende Berechtigung liegen. Gleichzeitig kündigt die GT Empfehlungsmarketing KG für den Fall der Nichtzahlung die weitere Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs an.

Angekündigt werden insbesondere:

Ob diese Ansprüche tatsächlich bestehen, ist damit noch nicht geklärt. Eine Zahlungsaufforderung stellt allein keinen gerichtlichen Nachweis für das Bestehen einer Forderung dar.

Empfänger weist die Global-Trust-Forderung zurück

Der Empfänger der Rechnung weist die Zahlungsforderung vollständig zurück. Nach seiner Auffassung ist nicht ausreichend dargelegt,

  1. welches konkrete Recht verletzt worden sein soll,
  2. worin die angeblich unberechtigte Nutzung bestanden haben soll,
  3. wer Inhaber der behaupteten Rechte ist,
  4. wann und in welchem Umfang eine Nutzung erfolgt sein soll und
  5. wie sich der Betrag von 1.590,00 Euro konkret berechnet.

Insbesondere wird bestritten, dass die bloße Übersendung oder Verwendung einer GLOBAL-Trust-Urkunde automatisch einen Schadensersatzanspruch begründet.

Lizenzanalogie als Begründung der Zahlungsforderung

Die GT Empfehlungsmarketing KG beruft sich auf die sogenannte Lizenzanalogie. Bei dieser Form der Schadensberechnung wird ermittelt, welche Lizenzgebühr vernünftige Vertragspartner für eine bestimmte Nutzung vereinbart hätten.

Dafür muss jedoch zunächst eine konkrete Verletzung eines geschützten Rechts vorliegen. Außerdem muss die Berechnung nachvollziehbar sein. Eine pauschale Summe ohne Erläuterung des Lizenzmaßstabs, der Nutzungsdauer und des konkreten Nutzungsumfangs ist nicht ohne Weiteres überprüfbar.

Der Bundesgerichtshof hat zur Lizenzanalogie entschieden, dass die Höhe des Schadensersatzes anhand objektiver Kriterien zu bestimmen ist. Maßgeblich ist insbesondere, welche Vergütung für die konkrete Nutzung vernünftigerweise vereinbart worden wäre. Vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2020 – I ZR 93/19.

Welche Fragen zur Global-Trust-Rechnung offen sind

Im Zusammenhang mit der Zahlungsaufforderung der GT Empfehlungsmarketing KG stellen sich mehrere rechtliche Fragen:

Besteht ein konkretes Schutzrecht?

Zunächst müsste geklärt werden, ob die GLOBAL-Trust-Urkunde urheberrechtlich geschützt ist oder ob sich die GT Empfehlungsmarketing KG auf ein anderes Schutzrecht beruft.

Eine Urkunde, ein Zertifikat oder eine Auszeichnung begründet nicht automatisch ein Urheberrecht, Markenrecht oder sonstiges ausschließliches Recht.

Wer ist Rechteinhaber?

Die GT Empfehlungsmarketing KG müsste außerdem darlegen, wer Inhaber des behaupteten Schutzrechts ist und weshalb sie selbst berechtigt ist, daraus Ansprüche herzuleiten.

Welche Nutzung wird beanstandet?

Eine rechtlich nachvollziehbare Zahlungsaufforderung müsste konkret beschreiben, wann, wo und in welcher Form die Urkunde verwendet worden sein soll.

Wie wurde der Betrag berechnet?

Schließlich müsste erklärt werden, weshalb gerade 1.590,00 Euro einer angemessenen Lizenzgebühr oder einem sonstigen Schaden entsprechen sollen.

Fazit zur Global Trust Zahlungsaufforderung

Die GT Empfehlungsmarketing KG verlangt unter der Bezeichnung Global Trust einen Betrag von 1.590,00 Euro wegen einer angeblich unberechtigten Nutzung einer GLOBAL-Trust-Urkunde.

Der Empfänger weist die Forderung zurück und verlangt eine nachvollziehbare Darlegung der behaupteten Rechtsverletzung, der Rechteinhaberschaft und der Schadensberechnung.

Ob die Rechnung der GT Empfehlungsmarketing KG rechtlich begründet ist, kann anhand der Zahlungsaufforderung allein nicht abschließend beurteilt werden. Entscheidend wird sein, ob ein konkretes Schutzrecht, eine konkrete Nutzung und ein nachvollziehbarer Schaden nachgewiesen werden können.

Dieser Bericht gibt die vorliegenden Informationen und die unterschiedlichen Positionen der Beteiligten wieder. Eine strafrechtliche Bewertung ist damit nicht verbunden.

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