Website-Icon Verbraucherdienst e.V. Blog für Verbraucherschutz

Inkassoforderung BSK Forderungsmarketing SBASS Telekommunikation

Beitragsbild: Inkassoforderung BSK Forderungsmarketing SBASS Telekommunikation

Inkassoforderung von BSK Forderungsmarketing für SBASS Telekommunikation

Falls Sie noch nie von Anrufblockern gehört haben, sind Sie nicht alleine. Möglicherweise eine Sperrliste oder eine Kindersicherung? Auch wir vom Verbraucherdienst e.V. konnten trotz intensiver Bemühungen keine zufriedenstellenden Antworten finden. Jedoch gibt es einige Mitglieder unseres Vereins, die angeblich so einen Anrufblocker bestellten. Dementsprechende Zahlungsaufforderungen verschickte Ende 2014 die Inkassofirma MBI Forderung Marketing UG mit Sitz in Berlin. Für den dubiosen Anrufblocker werden 251,49 Euro gefordert.

Grundsätzlich sind alle seriösen Inkassofirmen, die in Deutschland legal tätig sind, im deutschen Rechtsdienstleistungsregister aufgelistet. Die Inkassofirma MBI Forderung Marketing UG ist dort nicht zu finden. Das bedeutet, dass dieses Unternehmen keinerlei Geldforderungen von diversen Schuldnern in Deutschland beitreiben darf, sowie dass die Zahlungsforderungen rechtswidrig sind.

Anrufblocker: Bestellung wider Willen

Bereits Anfang 2013 beschäftigte sich der Verbraucherdienst e.V. mit einem ähnlichen Fall. Das Unternehmen SBASS Telekommunikation veranlasste die Versendung von mehreren Zahlungsaufforderungen. Die Schreiben wurden durch die Hamburger Inkassofirma BSK Forderungsmarketing UG verschickt, die damals einen Betrag von 154,40 Euro forderten. Laut der Inkassoforderung wurde telefonisch ein Anrufblocker bei der Firma SBASS Telekommunikation bestellt – im Falle der Nichtzahlung droht ein negativer Schufa-Eintrag.

Wie kam es zu dieser Bestellung? Unsere betroffenen Mitglieder gaben an, dass Sie durch einen unerlaubten Werbeanruf kontaktiert wurden. Sie teilten den jeweiligen Mitarbeitern mit, weder an Anrufen noch Angeboten der SBASS Telekommunikation Interesse zu haben. Damit war, so unsere betroffenen Mitglieder weiter, die Sache für sie erledigt und zunächst vergessen.

Einige Zeit später fanden sie einen Abholschein im Briefkasten, der anzeigte, dass bei der Post ein Brief hinterlegt sei im Wert von 149,90 Euro. Ein Mitglied beispielsweise holte den Brief nicht ab. Er kannte die Firma nicht, und hatte nach seiner Meinung auch nichts bestellt. Stattdessen sendete er seine diesbezüglichen Unterlagen einfach an Verbraucherdienst e.V. in Essen. Der Sachverhalt wurde in seinem Sinne in kurzer Zeit erfolgreich bearbeitet.

Betroffene sollten sich nicht einschüchtern lassen. Mitglied sein- heißt sich nicht einschüchtern zu lassen!


Verbraucherdienst e.V. –   Telefon:  0201-176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Chat in WhatsApp     (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Gerne können Sie uns auch via Email-Adresse und Kontaktformular erreichen: KONTAKT


Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Bewertungen von Verbrauchern

Mitglied werden

Die mobile Version verlassen