Unternehmer, die ihre Firma frisch im Handelsregister eintragen, sind besonders betroffen. Sie erhalten unverschämt hohe und vor allem falsche Rechnungen für den Handelsregistereintrag – oder sie werden mit unerwünschten Offerten bzw. Cold Calls belästigt. Bereits seit vielen Jahren berichten wir regelmäßig über die kostspieligen Gefahren für Gewerbetreibende, die bei Unkenntnis entstehen können. Leider ist das Thema im Jahr 2024 immer noch aktuell. Aus diesem Grund fassen wir an dieser Stelle aufschlussreich zusammen, was Unternehmer nach der Eintragung im Handelsregister beachten sollten.
Unerwünschte Post und Anrufe nach der Eintragung
Frisch gebackene Gewerbetreibende sind im Fokus vieler unseriöser Firmeneintrag-Portale, selbst ernannten SEO-Agenturen und Fake-Rechnung-Abzocker. Schließlich sind die Ziele der genannten Trickbetrüger leicht zu finden, z.B. durch die Bekanntmachungen im offiziellen Handelsregister. Dort werden transparent neue Firmeneintragungen aufgelistet, die von jedem PC einfach und schnell abzurufen sind. Die Folge: Vermeintliche Rechnungen für angebliche Branchenbucheinträge, unerwünschte Kaltakquise durch Callcenter und Spam-Fax-Offerten, die bereits bestehende Verträge vorgaukeln.
Unternehmer sind somit zusätzlichen Kostenfallen ausgesetzt, so lange die Information weiterhin auf diese Art und Weise publiziert wird. Nicht alle Mitarbeiter:innen sind im Bilde, wie man unseriöse Angebote von seriösen unterscheiden kann. Wir haben deshalb hier eine kleine Checkliste, worauf bei Erhalt zu achten ist.
Checkliste: Das muss nach dem Eintrag im Handelsregister beachtet werden
- Üblicherweise finden sich zahlreiche unprofessionelle Formulierungen oder gar auffallende Schreibfehler in den Anschreiben, häufig fehlt auch die Nennung eines Ansprechpartners
- Bei Erhalt einer Rechnung: In vielerlei Rechnungen kam es zu Fehlberechnungen und somit übertrieben hohen Forderungen, die mit Blick auf die Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV) geprüft werden können
- Die Angabe der Zahlungsempfänger ist bei Fake-Rechnungen einer angeblichen Behörde in der Regel nicht stimmig. In besonders dreisten Fällen soll das Geld an einen vollkommen unbekannten Empfänger im Ausland überwiesen werden
- Bei Cold Callings: Es sollte nicht auf telefonisches Angebot eingegangen werden. Das bedeutet keine Bestätigung mit dem Wörtchen „Ja“ oder ohne schriftliche Vorlage der Vertragsunterlagen und der AGB. Besser noch und effektiv: Auflegen!
Handelsregister: Wie auf Fake-Rechnungen reagieren
Es kam in der Vergangenheit vor, dass vermeintliche Rechnungen von Gerichten versandt wurden, zumindest wurde mit gefälschten Logos, Emblemen etc. versucht, einen möglichst offiziellen Eindruck einer Behörde zu vermitteln. In vielen Fällen wurde eine „Zahlstelle“ des jeweiligen Bundeslands genannt, dabei existieren diese Einrichtungen meist nicht. Zum Beispiel sollen Fake-Rechnungen im Umlauf gewesen sein, die sich als „Zentrale Zahlstelle“ bezeichnet und das Wappen von NRW aufgedruckt haben sollen.
Keine Zahlung ohne Prüfung! Es sollte deshalb das angegebene Aktenzeichen aus dem zuvor erfolgten Kontakt mit dem jeweiligen Amtsgericht verglichen werden. Bei Zweifeln lohnt es sich, sich telefonisch zu vergewissern, ob es tatsächlich seine Richtigkeit hat.
Hilfe für Gewerbetreibende
Wir bieten seit Jahren unsere Hilfe und Unterstützung nicht nur VerbraucherInnen an, sondern unser Angebot richtet sich auch an Gewerbetreibende. Im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem Verein stehen Betroffenen unsere angeschlossenen Rechtsanwälte bei, um sich gegen Forderungen zu wehren.
In vielerlei Fällen meldeten sich Unternehmer, Freiberufler und Selbständige bei uns, nachdem sie bereits (irrtümlicherweise) gezahlt hatten. Meist gaben sie uns gegenüber an, dass ihnen nicht bewusst war, dass es sich gar nicht um die offizielle Behörde handelt. Die hohen Forderungen überraschten die Gewerbetreibenden überwiegend negativ. Mit unserer Unterstützung war es jedoch möglich, dass geholfen werden konnte.
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