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SoundGuardian 2026: Forderung wegen Instagram-Musiknutzung wirft Fragen auf

Titel: SoundGuardian 2026: Forderung wegen Instagram-Musiknutzung wirft Fragen auf

Dem Verbraucherdienst liegen mehrere Unterlagen vor, in denen die SoundGuardian GmbH Ansprüche wegen einer angeblich nicht lizenzierten Nutzung einer Tonaufnahme auf Instagram geltend macht. In den Schreiben geht es um die Tonaufnahme „Take On Me“. SoundGuardian verlangt nach dem Inhalt der Unterlagen eine nachträgliche Lizenzierung und beziffert die geforderte Summe für den genannten Nutzungszeitraum mit 5.000 Euro netto zuzüglich Umsatzsteuer.

Was aus den vorliegenden SoundGuardian-Unterlagen hervorgeht

Nach dem uns vorliegenden Schreiben vom 25.04.2026 wendet sich SoundGuardian an ein Unternehmen und teilt mit, man habe festgestellt, dass die Tonaufnahme „Take On Me“ in einem Instagram-Video verwendet worden sei. Das Video soll nach Darstellung in dem Schreiben auf einem näher bezeichneten Profil öffentlich abrufbar gewesen sein. SoundGuardian führt aus, für diese Nutzung sei keine Lizenz erworben worden.

In dem Schreiben wird weiter erklärt, man habe die ausschließlichen Nutzungsrechte an der Tonaufnahme erworben beziehungsweise sei zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt. Zur Untermauerung liegt den Unterlagen außerdem eine Bestätigung der Schubert Music Europe GmbH bei. Darin wird unter anderem erklärt, SoundGuardian sei für bestimmte Verwertungshandlungen und für die Nachlizenzierung beziehungsweise Durchsetzung im Zusammenhang mit festgestellten Nutzungen bevollmächtigt.

Welche Forderung SoundGuardian konkret erhebt

SoundGuardian bietet in dem Schreiben an, die beanstandete Nutzung nachträglich zu lizenzieren. Zur Begründung verweist das Unternehmen auf den Grundsatz der sogenannten Lizenzanalogie. Nach dem Wortlaut der Unterlagen soll die geforderte Lizenzvergütung den Betrag widerspiegeln, der als angemessene Vergütung hätte entrichtet werden müssen, wenn vorab eine Erlaubnis zur Nutzung eingeholt worden wäre.

Für den in dem Schreiben genannten Zeitraum wird eine Berechnung vorgelegt, die sich stufenweise nach Monaten staffelt. Daraus ergibt sich nach den Unterlagen eine Gesamtsumme von 5.000 Euro netto. Zugleich setzt SoundGuardian eine Frist zur Rückmeldung und weist darauf hin, dass bei Einverständnis auch eine Rechnungsstellung oder in Einzelfällen eine Ratenzahlung möglich sei.

Was bei der Berechnung auffällt

Aus journalistischer Sicht fällt auf, dass die in den Unterlagen genannte zeitliche Einordnung nicht ohne weiteres selbsterklärend erscheint. In dem Schreiben wird ein bestimmter Nutzungszeitraum genannt, während die beigefügte Tabelle mit Monatsstaffeln arbeitet, die rechnerisch näher geprüft werden sollte. Allein anhand der vorliegenden Kopien lässt sich nicht abschließend beurteilen, ob diese Berechnung vollständig konsistent ist oder ob einzelne Angaben einer näheren Erläuterung bedürfen.

Das bedeutet nicht automatisch, dass die Forderung unberechtigt wäre. Es zeigt aber, dass die Höhe und Herleitung solcher Ansprüche im Einzelfall genau geprüft werden müssen

SoundGuardian im Fokus: Was feststeht und was offen bleibt

Fest steht, dass die SoundGuardian GmbH nach den uns vorliegenden Dokumenten eine konkrete Forderung wegen einer behaupteten Musiknutzung auf Instagram erhebt. Ebenfalls dokumentiert ist, dass SoundGuardian sich dabei auf Rechte an der Tonaufnahme sowie auf eine Bevollmächtigung zur Nachlizenzierung und Anspruchsdurchsetzung beruft.

Offen bleibt allein auf Grundlage der Unterlagen jedoch, ob die beanstandete Nutzung in jedem Detail so stattgefunden hat wie dargestellt, ob sämtliche Voraussetzungen der geltend gemachten Ansprüche erfüllt sind, wie belastbar die konkrete Berechnung im Einzelfall ist und ob die angesetzte Vergütung in dieser Höhe rechtlich durchsetzbar wäre. Ebenso lässt sich allein anhand der vorliegenden Schreiben nicht abschließend bewerten, ob die vollständige Rechtekette und der genaue Umfang der Bevollmächtigung im Streitfall ausreichend belegt wären.

Warum solche Schreiben für Betroffene relevant sind

Forderungsschreiben wegen Musiknutzung in sozialen Netzwerken können für Unternehmen und Selbstständige erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Das gilt besonders dann, wenn die Nutzung nur kurz war, über Plattformfunktionen erfolgte oder die Rechtefrage aus Sicht des Betroffenen nicht eindeutig erschien.

Gerade bei Instagram, TikTok, Facebook oder YouTube ist vielen Nutzern nicht immer klar, ob eine auf der Plattform verfügbare Tonaufnahme automatisch auch für gewerbliche oder werbliche Inhalte rechtssicher verwendet werden darf. Genau an dieser Stelle entstehen immer wieder Konflikte zwischen Rechteinhabern, Bevollmächtigten und Nutzern

Was Betroffene bei SoundGuardian-Schreiben prüfen sollten

Wer ein vergleichbares Schreiben erhält, sollte die Unterlagen sorgfältig prüfen. Wichtig sind insbesondere folgende Fragen:

Gerade bei Forderungen wegen Urheber- oder Leistungsschutzrechten sollte nichts vorschnell anerkannt, aber auch nichts ungeprüft ignoriert werden.

Fazit

Die uns vorliegenden Unterlagen zeigen, dass SoundGuardian 2026 wegen einer behaupteten Nutzung der Tonaufnahme „Take On Me“ auf Instagram eine nachträgliche Lizenzierung verlangt und diese mit 5.000 Euro netto beziffert. Dokumentiert ist damit das Vorgehen des Unternehmens in einem konkreten Fall.

Nicht abschließend geklärt ist allein dadurch jedoch, ob die Forderung im jeweiligen Einzelfall dem Grunde und der Höhe nach vollständig trägt. Gerade deshalb sollten Betroffene solche Schreiben sorgfältig prüfen lassen.

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