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1-Cent-Überweisung – Vorsicht Falle!

Das Girokonto ist heute eine Standard-Ausstattung. Ohne ein Giro-Konto  wären schon allein Gehalts- bzw. Lohnzahlungen nicht möglich, da diese i.d. Regel bargeldlos erfolgen. Besonders aufmerksam sollten Sie aber sein, wenn auf Ihrem Konto plötzlich und ohne Grund Mini-Einzahlungen (1 Cent-Überweisungen) erscheinen.Mitglied sein heisst- Fallen mit aufzudecken!

Was steckt dahinter?

Mit diesen Mini-Überweisung finden Abzocker heraus, ob unter der vorhandenen Konto-Nummer aus einem gekauften Datensatz  tatsächlich noch ein gültiges Konto erreichbar ist.
Eine andere Variante: Die Betrüger lassen sich (z.B. mit einem Zufallsgenerator) Zahlenkombinationen generieren. Die Zufallskombinationen von Kontonummern werden dann in Kombination mit den bekannten Bankleitzahlen „getestet.
Das geschieht üblicherweise mit einer 1-Cent-Überweisung an jede Kontonummer. Existiert die Kontonummer nicht, wird die Überweisung mit dem Vermerk der Bank „Konto existiert nicht“ nach einigen Werktagen an den Absender zurück geschickt.

Gibt es die Konto-Nummer allerdings tatsächlich, wird der Betrag dort gutgeschrieben und der Absender erhält keine Fehlermeldung. Jetzt wissen die Abzocker, dass es dieses Konto wirklich gibt und erreichbar ist. Nun erfinden sie einen Gewinnspielvertrag, einen Produktkauf oder erteilten Dienstleistungsauftrag und beginnen mit Abbuchungen vom betreffenden Konto. Verbraucherdienst e.V. empiehlt die regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge auf 1-Cent-Abbuchungen!

Ich habe 1-Cent-Gutschriften – Was tun?

Wenn Ihnen eine Abbuchung seltsam vorkommt, beauftragen Sie Ihre Bank unverzüglich mit einer Rückbuchung . Sie müssen keine Grund für die Rückbuchung angeben. Die Banken sind zumindest innerhalb der bekannten 6-Wochen-Frist verpflichtet zur Rückbuchung.

Sie sind jedoch nicht verpflichtet zu überprüfen, ob der auf einer Lastschrift angegebene Kontoinhaber tatsächlich mit dem Inhaber des belasteten Kontos übereinstimmt. Und das ist der Grund, warum Betrüger Erfolg haben mit der 1-Cent-Methode: Wenn sie eine existierende Kontonummer ermittelt haben ist es einfach, auch auch Abbuchungen per Lastschrift vorzunehmen. Ob dazu die Genehmigung des Kontoinhabers vorliegt wird seitens der Banken in der Regel nicht überprüft.

Tipp vom Verbraucherdienst e.V.

Stellen Sie eine 1-Cent-Überweisung auf Ihrem Konto fest, informieren Sie Ihre Bank. Sie werden feststellen, das der Bank das Problem bekannt ist. Bitten Sie Ihre Bank, den betreffenden Betrag mit dem Vermerk „Konto existiert nicht“ an den Absender zu senden. So haben die Abzocker keine Bestätigung, das Ihr Konto existiert – und Sie damit Ruhe vor unrechtmäßigen Abbuchungen.

Legale 1-Cent-Überweisungen
Einige – und ohne Zweifel seriöse – Unternehmen nutzen die 1-Cent-Überweisung ebenfalls zur Authentifizierung. Sollte eine Überweisung also im Zusammenhang mit Ihrer Kontoeröffnung, zum Beispiel bei Click and Buy oder PayPal erfolgen, ist das natürlich in Ordnung.

Siehe auch den TV-Beitrag, der in Zusammenabreit mit Verbraucherdienst e.V. und RTL entstand.


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