Ein für ein Mitglied des Verbraucherdienst e. V. geführtes Verfahren zeigt, dass auch ein Zahlungsdienstleister bei der Rückabwicklung eines widerrufenen Coaching-Vertrags rechtlich in Anspruch genommen werden kann.
In dem Verfahren wurde die Mangopay S.A., Avenue Amélie, L-1125 Luxemburg, Luxemburg, im Wege eines Versäumnisurteils zur Zahlung von 4.760,00 € nebst Zinsen verurteilt. Zusätzlich sprach das Gericht der Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu und verpflichtete die Beklagte zur Freistellung von Ansprüchen aus einer Finanzierung des Kaufpreises.
Das Urteil wurde durch den für das betroffene Mitglied beauftragten Rechtsanwalt erwirkt.
Wichtiger Hinweis zur fairen Einordnung: Die nachfolgende Darstellung beruht auf dem vorliegenden Urteil und dem dort wiedergegebenen Klagevortrag. Es handelt sich um ein Versäumnisurteil. Dieses erging, weil innerhalb der gerichtlichen Frist keine Verteidigungsanzeige einging. Der Tatsachenvortrag der Klägerin wurde daher prozessual als zugestanden behandelt. Das Urteil beinhaltet keine streitige Beweisaufnahme zu sämtlichen Tatsachenbehauptungen.
Worum ging es im Verfahren gegen Mangopay?
Nach dem der Entscheidung zugrunde liegenden Klagevortrag war der Klägerin am 25. März 2025 nach einer telefonischen Kontaktaufnahme ein als „Coaching-Vertrag“ bezeichnetes Angebot unterbreitet worden.
Im Zusammenhang mit diesem Vertrag zahlte die Klägerin 4.760,00 €. Nach ihrem Vortrag war die Mangopay S.A. als Zahlungsempfängerin benannt und in die Abwicklung der Zahlung eingebunden. Die Klägerin erklärte anschließend den Widerruf des Vertrags, weil ihr nach ihrem Vortrag keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt worden war.
Der Fall betrifft damit eine Konstellation, die viele Verbraucher beschäftigt: Kann ein Coaching-Vertrag widerrufen werden und kann eine Rückzahlung auch gegenüber dem Zahlungsdienstleister verlangt werden?
Coaching-Vertrag widerrufen: Welche Rolle spielt die Widerrufsbelehrung?
Verträge über Coachings, Beratungen oder digitale Angebote werden häufig online, telefonisch oder über andere Fernkommunikationsmittel angebahnt. Für Verbraucher kann deshalb ein Widerrufsrecht bestehen.
Wird ein Verbraucher nicht oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Laufzeit und Ausübung des Widerrufsrechts haben. Nach einem wirksamen Widerruf sind die Leistungen grundsätzlich nach den gesetzlichen Rückabwicklungsregeln zurückzugewähren.
Im vorliegenden Verfahren stützte die Klägerin ihren Anspruch insbesondere auf §§ 355 Abs. 1 und 357 Abs. 1 BGB. Sie verlangte die Rückzahlung des geleisteten Betrags wegen des erklärten Widerrufs.
Warum wurde Mangopay S.A. verklagt?
Die Klägerin nahm nicht allein die unmittelbare Vertragspartnerin in Anspruch, sondern auch die Mangopay S.A. als Zahlungsdienstleisterin.
Ihr Vortrag lautete, die Beklagte sei im konkreten Fall nicht nur als rein technischer Übermittler einer Zahlung tätig geworden. Vielmehr habe sie eine zentrale Rolle in der Zahlungsabwicklung eingenommen, weil die streitgegenständliche Zahlung unmittelbar an sie geflossen sei.
Die Klägerin begründete ihren Anspruch unter anderem wie folgt:
- Rückgewähr nach Widerruf gemäß §§ 355 Abs. 1, 357 Abs. 1 BGB;
- hilfsweise Rückabwicklung nach § 675u BGB in Verbindung mit § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB;
- weiter hilfsweise Schadensersatz wegen Pflichtverletzung gemäß § 280 Abs. 1 BGB.
Daneben verlangte die Klägerin Auskunft beziehungsweise nachvollziehbaren Vortrag dazu, an wen die Zahlung weitergeleitet worden war, welche Prüfungen im Rahmen der Zahlungsabwicklung stattgefunden hatten und wie der konkrete Verbleib der Gelder war.
Versäumnisurteil: Keine Verteidigungsanzeige innerhalb der Notfrist
Mit Verfügung vom 5. August 2026 ordnete das Gericht das schriftliche Vorverfahren an. Die Klage wurde der Beklagten am 17. August 2026 zugestellt.
Die Notfrist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft endete am 17. September 2026. Innerhalb dieser Frist ging keine Verteidigungsanzeige bei Gericht ein.
Das Gericht erließ daraufhin auf Antrag der Klägerin ein Versäumnisurteil gemäß § 331 Abs. 3 ZPO. Bei einem Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren gilt ein schlüssiger Klagevortrag als zugestanden, wenn die beklagte Partei ihre Verteidigungsabsicht nicht rechtzeitig anzeigt.
Was wurde Mangopay S.A. zugesprochen?
Nach dem vorliegenden Urteil wurde die Mangopay S.A. verurteilt,
- an die Klägerin 4.760,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. November 2025 zu zahlen;
- außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 572,21 € zu erstatten;
- die Klägerin von Ansprüchen der finanzierenden Bank aus dem zur Kreditierung des Kaufpreises geschlossenen Vertrag, einschließlich bezifferter Zinsen, freizustellen;
- die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Gericht sah den geltend gemachten Rückerstattungsanspruch als schlüssig an. Als Anspruchsgrundlagen wurden §§ 355 Abs. 1, 357 Abs. 1 BGB sowie hilfsweise § 675u BGB in Verbindung mit § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB und § 280 Abs. 1 BGB benannt. Die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten wurden auf §§ 286, 288 BGB gestützt.
Rückzahlung bei Coaching-Vertrag: Nicht nur den Anbieter prüfen
Der Fall verdeutlicht, dass Verbraucher bei Problemen mit einem Coaching-Vertrag die Vertrags- und Zahlungskette vollständig prüfen sollten.
Wenn ein Vertrag wirksam widerrufen wurde, ist regelmäßig zu prüfen:
- Wer war tatsächlich Vertragspartner?
- Wer wurde auf Rechnung, im Bestellvorgang oder im Zahlungslink als Zahlungsempfänger ausgewiesen?
- Wurde über einen Zahlungsdienstleister gezahlt?
- Erhielt der Verbraucher eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung?
- Wurde der Kaufpreis über ein Darlehen oder eine Ratenzahlung finanziert?
- Welche Unterlagen belegen die Vertragsanbahnung, den Vertragsabschluss und die Zahlung?
Gerade bei online oder telefonisch vermittelten Coaching-Angeboten kann die Zahlungsabwicklung über Dritte erfolgen. Ob und unter welchen Voraussetzungen daraus Ansprüche gegen einen Zahlungsdienstleister folgen, hängt stets von der konkreten Rolle des jeweiligen Unternehmens, dem Zahlungsweg und den Umständen des Einzelfalls ab.
Finanzierung eines Coaching-Vertrags: Freistellung kann wichtig sein
Besondere Bedeutung hat der Umstand, dass die Klägerin den Kaufpreis über eine Finanzierung beglichen hatte. Das Gericht verurteilte die Beklagte nicht nur zur Rückzahlung, sondern auch zur Freistellung von Ansprüchen der finanzierenden Bank aus dem betreffenden Darlehensvertrag, einschließlich der geltend gemachten Zinsen.
Für Betroffene bedeutet das: Wer einen Coaching-Vertrag finanziert hat, sollte nicht nur auf die bereits gezahlten Raten schauen. Auch die weitere Belastung aus dem Darlehen, mögliche Zinsen und die Frage eines verbundenen Vertrags können rechtlich relevant sein.
Welche Unterlagen sollten Betroffene sichern?
Wer einen Coaching-Vertrag widerrufen oder eine Rückzahlung prüfen lassen möchte, sollte Unterlagen möglichst vollständig sichern. Dazu gehören insbesondere:
- der Vertrag, Bestellseiten und Rechnungen;
- E-Mails, Messenger-Nachrichten und Chatverläufe;
- Screenshots von Werbeaussagen und Zahlungsseiten;
- Gesprächsnotizen zu Telefonaten;
- Widerrufsschreiben und Versandnachweise;
- Kontoauszüge und Zahlungsbelege;
- Darlehens- oder Ratenzahlungsunterlagen;
- Schriftverkehr mit dem Anbieter, Zahlungsdienstleister oder Inkassounternehmen.
Diese Nachweise können entscheidend sein, um den Vertragsablauf, eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung sowie die konkrete Zahlungsabwicklung nachvollziehbar darzustellen.
FAQ: Mangopay, Coaching-Vertrag und Widerruf
Kann ich einen Coaching-Vertrag widerrufen?
Ob ein Coaching-Vertrag widerrufen werden kann, hängt unter anderem davon ab, wie und wann der Vertrag geschlossen wurde, ob der Kunde als Verbraucher gehandelt hat und ob eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt wurde. Eine Prüfung des Einzelfalls ist erforderlich.
Muss ich mich bei einer Rückforderung nur an den Coaching-Anbieter wenden?
Nicht zwingend. Wenn ein Zahlungsdienstleister in die Zahlungsabwicklung eingebunden war, kann dessen konkrete Rolle rechtlich relevant sein. Ob ein Anspruch gegen den Zahlungsdienstleister besteht, hängt von den jeweiligen Umständen ab.
Was ist ein Versäumnisurteil?
Ein Versäumnisurteil kann ergehen, wenn eine beklagte Partei im schriftlichen Vorverfahren nicht fristgerecht anzeigt, dass sie sich gegen die Klage verteidigen möchte. Bei schlüssigem Klagevortrag gilt dieser dann prozessual als zugestanden. Gegen ein Versäumnisurteil kann innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch eingelegt werden.
Ist das Urteil gegen Mangopay S.A. rechtskräftig?
Nein. Aus dem vorliegenden Urteilstext allein ergibt sich nicht, ob die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist und formelle Rechtskraft eingetreten ist. Ein Versäumnisurteil ist grundsätzlich ein gerichtlicher Titel; seine endgültige Bestandskraft hängt jedoch vom weiteren Verfahrensverlauf ab.
Fazit: Zahlungswege bei widerrufenen Coaching-Verträgen rechtlich prüfen
Das Verfahren zeigt, dass die rechtliche Prüfung bei einem widerrufenen Coaching-Vertrag nicht beim unmittelbaren Anbieter enden muss. Wenn ein Zahlungsdienstleister als Zahlungsempfänger oder zentrale Abwicklungsstelle eingebunden war, kann seine Stellung für die Rückforderung und die Rückabwicklung einer Finanzierung bedeutsam sein.
Verbraucher sollten frühzeitig handeln, ihre Unterlagen sichern und die gesamte Vertrags-, Zahlungs- und Finanzierungskette rechtlich prüfen lassen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er beruht auf dem vorliegenden Urteil sowie dem dort wiedergegebenen Klagevortrag. Er ersetzt keine Rechtsberatung und trifft keine Aussage zu anderen Sachverhalten oder Vertragsverhältnissen.
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