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AG Reutlingen: Klage von Solaris SE abgewiesen

Titel: AG Reutlingen: Klage von Solaris SE abgewiesen

Reutlingen, 5. September 2025 – Das Amtsgericht Reutlingen (Az. 13 C 715/25) hat eine Klage der Solaris SE gegen einen Verbraucher abgewiesen und den zuvor erlassenen Vollstreckungsbescheid aufgehoben. Streitpunkt war eine angebliche Forderung von 128,26 Euro aus einer „Geschäftsbesorgung durch Selbstständige“

Hintergrund des Falls

Die Solaris SE hatte zunächst beim Amtsgericht Wedding einen Vollstreckungsbescheid erwirkt (10.06.2025). Der Verbraucher und unser Mitglied legte innerhalb der gesetzlichen Frist am 18.06.2025 Einspruch ein. Das Amtsgericht Reutlingen forderte daraufhin die Klägerin auf, ihre Forderung zu begründen und wies sie ausdrücklich auf die Folgen einer Fristversäumnis hin. Trotz dieser Hinweise blieb eine Begründung aus.

Entscheidung des Gerichts

Die Richterin am AG Reutlingen entschied im vereinfachten Verfahren (§ 495a ZPO) ohne mündliche Verhandlung:

Bedeutung für Verbraucher

Dieses Urteil zeigt, dass Verbraucher sich gegen unklare oder unbegründete Forderungen erfolgreich wehren können:

Fazit

Für Verbraucher ist dieses Urteil ein ermutigendes Signal: Auch bei geringen Beträgen lohnt es sich, gegen unberechtigte Forderungen vorzugehen. Der Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid ist ein wirksames Mittel, um unklare Ansprüche überprüfen zu lassen – und kann, wie hier, zum Erfolg führen. Wir freuen uns für unser Mitglied.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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