Eine Käuferin bestellte im September 2026 das Programm „Close IT Gold“ und finanzierte den Kauf über PayPal. Sie bestreitet, einen kostenpflichtigen Coachingvertrag gewollt zu haben. Die Unterlagen werfen Fragen zur Anbahnung, Preisaufklärung und Rolle der beteiligten Unternehmen auf. Eine gerichtliche Entscheidung zu diesem Einzelfall liegt nicht vor.
Der Verbraucherdienst e.V. prüft die Unterlagen eines Mitglieds zu einer Bestellung der CLOSE-IT Akademie. Am 5. September 2026 wurde „Close IT Gold“ für 4.760 Euro bestellt. Laut dem vorliegenden PayPal-Teilzahlungsvertrag sollte die Finanzierung insgesamt 5.366,84 Euro betragen. In diesem Vertrag wird AffiliCon GmbH – auch unter der Schreibweise „Affilicon“ gesucht – als Händler genannt.
Die Käuferin erklärt, sie habe keinen kostenpflichtigen Coachingvertrag in dieser Höhe abschließen wollen. Nach ihrer Darstellung habe die Anbahnung vor allem einen kostenlosen Videokurs, ein Strategiegespräch und mögliche Einkommenschancen im PDF-Business hervorgehoben. Ob ihr vor der Bestellung der Preis und die Gesamtbelastung der Finanzierung klar mitgeteilt wurden, ist bislang nicht abschließend geklärt.
Einladung zu einem Gespräch über den Einstieg als „PDF Reader“
Eine Einladung vom 2. September 2026 kündigte für den folgenden Tag ein „Strategiegespräch mit Experten – Close IT“ an. Im Text hieß es, die Experten würden bewährte Strategien zeigen, um als „PDF Reader“ durchzustarten, und erläutern, wie dies für die eingeladene Person funktionieren könne.
Die Käuferin berichtet, sie habe die Anbahnung nicht als klare Ankündigung eines kostenpflichtigen Programms über mehrere tausend Euro verstanden. Die Einladung allein belegt jedoch nicht, was im anschließenden Gespräch gesagt wurde oder welche Informationen im Bestellvorgang angezeigt wurden.
Auf der aktuell abrufbaren Website werden ein kostenloser Videokurs und Erfolgserzählungen zu Einkommensmöglichkeiten präsentiert.
Aus der Bestellbestätigung vom 13.10.2026 sind folgende Links enthalten, Download oder Login-Bereich: https://www.rayanberangi.com/danke bzw. https://www.rayanberangi.com
Was die WhatsApp-Screenshots zeigen – und was nicht
In den vorliegenden Unterlagen befinden sich WhatsApp-Screenshots mit Gesprächsnotizen zur finanziellen Lage und zur Investitionsbereitschaft der Käuferin. Ein Vermerk lautet „Will nicht investieren“. Die sichtbaren Notizen datieren vom 9. September 2026, also vier Tage nach dem dokumentierten Kauf.
Damit belegen die Screenshots für sich genommen nicht, dass der Vertrieb bereits vor der Bestellung von den dort festgehaltenen Angaben wusste.
Sie dokumentieren aber, was kurz nach dem Kauf in den Gesprächsnotizen festgehalten wurde. Ein weiterer Screenshot zeigt eine Begrüßungsnachricht, einen Onboarding-Termin, einen angekündigten „Financial Call“ sowie einen Zugang zur Lernplattform. Er weist auf einen nach dem Kauf bereitgestellten Zugang hin, beantwortet aber nicht die Frage, welche Leistungen tatsächlich vereinbart oder erbracht wurden.
Die Screenshots enthalten private Informationen und teilweise Zugangsdaten. Sie werden daher nicht ungeschwärzt veröffentlicht; Angaben, die eine Identifizierung der Käuferin ermöglichen könnten, bleiben ungenannt.
AffiliCon oder RBM Marketing LLC: Wer war Vertragspartner?
In den PayPal-Unterlagen wird AffiliCon GmbH als Händler bezeichnet. Die derzeit abrufbaren AGB der CLOSE-IT-Website nennen dagegen RBM Marketing LLC als Anbieter und erklären, nur für Unternehmer zu gelten. Welche AGB beim Kauf am 5. September 2026 tatsächlich einbezogen wurden und wer in diesem konkreten Fall Vertragspartner der Käuferin war, ist damit noch nicht geklärt. Die unterschiedlichen Angaben sind eine offene Frage – kein Beleg für ein Fehlverhalten.
AffiliCon beschreibt seine allgemeine Tätigkeit als Zahlungsabwicklung und Affiliate-Infrastruktur. Welche konkrete Rolle das Unternehmen bei dieser Bestellung hatte, lässt sich daraus allein nicht ableiten. Dafür sind insbesondere die Bestellbestätigung, die Rechnung, die Händlerangaben im Checkout und die tatsächlich einbezogenen Vertragsbedingungen maßgeblich. [s44]
Was umfasst Close IT Gold?
Die vorliegenden Programminformationen beschreiben eine mehrwöchige Schulung mit PDF-Leitfäden, praktischen Übungen, Mentorenbegleitung sowie Feedback- und Fortschrittsgesprächen. Ob das konkrete Angebot rechtlich als Fernunterricht einzuordnen ist, hängt jedoch von der vereinbarten Struktur und den tatsächlichen Vertragsunterlagen ab.
Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen Online-Coaching-Angebote anhand ihres konkreten Inhalts geprüft. Zu den maßgeblichen Entscheidungen gehören das Urteil vom 12. Juni 2025 – III ZR 109/24 – und das Urteil vom 2. Oktober 2025 – III ZR 173/24. Im Februar 2026 präzisierte der BGH, dass für die räumliche Trennung im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes eine zeitversetzte Wissensvermittlung relevant ist; bei synchroner Live-Kommunikation ist die Prüfung anders zu führen. Für Close IT Gold wären daher unter anderem der Lehrplan, die bereitgestellten Lernmaterialien, der Anteil von Live-Terminen und die Art der Lernkontrolle zu klären. Eine rechtliche Bewertung des konkreten Programms ist ohne diese Unterlagen nicht möglich.
Die offenen Fragen zu Rayan Berangi, Close IT Gold und AffiliCon
Für die abschließende Einordnung sind insbesondere diese Fragen zu klären:
- Welche Gesellschaft war am 5. September 2026 Vertragspartnerin der Käuferin?
- Welche AGB-Fassung wurde in den Kauf einbezogen?
- Wie wurden der Preis von 4.760 Euro und die PayPal-Gesamtbelastung im Bestellprozess dargestellt?
- Welche Aussagen zu Einkommenschancen wurden im Strategiegespräch gemacht?
- Welche Lerninhalte und Betreuungsleistungen waren konkret vereinbart?
- Welche Rolle hatte AffiliCon bei Vertragsschluss und Zahlungsabwicklung?
Die Käuferin bestreitet die Wirksamkeit des Geschäfts und hat nach Angaben des Vereins die Anfechtung erklärt.
HINWEIS: Das ist die Rechtsposition einer Partei, keine gerichtliche Feststellung. Ob der Vertrag wirksam zustande kam und welche Ansprüche bestehen, hängt von den Bestellunterlagen, dem Gesprächsverlauf und den konkreten Vertragsbedingungen ab.
Was Käufer vor einem Coachingvertrag prüfen sollten
Vor einem kostenpflichtigen Coaching sollten Verbraucher den Gesamtpreis, die Ratenzahlungsbedingungen, den Vertragspartner, die Widerrufsinformationen und die konkret zugesagten Leistungen sichern. Sinnvoll ist es außerdem, Werbeseiten, Einladungen, Bestellseiten und Gesprächszusammenfassungen mit Datum aufzubewahren. Einkommensbeispiele sollten nicht ohne Prüfung als typische oder garantierte Ergebnisse verstanden werden.
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