Anleger investierten auf Grund von Telefonanrufen in der Zeit von Juni 2009 – 2012 ihr Geld in Aktien der Northwest Oil & Gas Inc. (NWO). Verbraucherdienst e.V. berichtete zur NWO-Aktie. Die Aktie wurde am sogenannten OTC Markt gehandelt unter WKN AOMVHK / ISIN US6677131012. Northwest Oil & Gas Trading (NWO) – Aktien sind mittlerweile am OTC – Market nicht mehr handelbar.
NWO (Northwest Oil & Gas) selbst begründet dies wie folgt – Zitat:
“Das Börsensegment „Open Market/First Quotation“, in welchem auch die Aktien der NWO gelistet sind, wird zum 15.12.2012 eingestellt. Die signifikant erhöhten Zulassungsbedingungen für eine fortführende Listung bzw. die Erfüllung der stark angehobenen Zulassungsbedingungen für das nächst höherem Börsensegment „Entry Standard“ würden bei der Gesellschaft auf Grund des hohen zusätzlichen Aufwandes für die Realisierung derzeit zu hohe Kapazitäten und Finanzmittel binden. Anwälte und Wirtschaftsprüfer arbeiten bereits intensiv an einer anderen Lösung …(). “
Zitat Ende.
Verbraucherdienst e.V. bezweifelt diese Aussage der Northwest Oil & Gas (NWO, WKN A0MVHK)
Bisher wurden auf den bekannten Handelsportalen von NWO (Northwest Oil & Gas) keine Bilanzen veröffentlicht aus denen hervorgeht, das NWO Inc. überhaupt irgendwelche Erträge aus den in der Vergangenheit vollmundig angekündigten Projekten erzielte.
In diesem Zusammenhang erhält der Satz im obigen Zitat “ () … würden bei der Gesellschaft auf Grund des hohen zusätzlichen Aufwandes für die Realisierung derzeit zu hohe Kapazitäten und Finanzmittel binden …() “ eine eigene Aussagekraft.Offensichtlich war Northwest Oil & Gas Trading Inc. (NWO) noch nicht einmal in der Lage, die Aktien im höheren Börsensegment anzumelden.
Dies wiederum hat für Anleger, die in Aktien der Northwest Oil & Gas WKN A0MVHK investierten zur Folge, dass sie keine Möglichkeit zum Verkauf ihrer NWO-Wertpapiere mehr haben mangels einer entsprechenden Handelsplattform.
Sind die Aktien der Northwest Oil & Gas Trading Inc. damit nicht praktisch wertlos?
Eine der dem Verbraucherdienst e.V. angeschlossene Kanzlei konnte jetzt allerdings erfolgreich Schadensersatzurteile für durch Northwest Oil- Aktien geschädigte Mitglieder des Vereins erstreiten. Das LG (Landgericht) sowie OLG (Oberlandesgericht) waren der Ansicht, dass eine Schadensersatzpflicht seitens einem der Hintermänner der Northwest Oil & Gas vorliegt.
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