Verbraucherdienst e.V. verbucht einen weiteren Erfolg im Kampf gegen Abzocke und Betrug mit einem Versäumnis-Urteil gegen Uniscore Forderungsmanagement GmbH für Mitglied. Mitglied sein heisst- Erfolg zu haben!
Das Unternehmen fiel Verbraucherdienst e.V. immer wieder im Zusammenhang mit unberechtigten Inkassoforderungen auf. Die Kanzlei Schäfer & Koll (Mannheim) sorgt für den offiziellen Anstrich der Forderungen.
Vor einigen Monaten konnte Verbraucherdienst e.V. dann mit einem umfangreichen Dossier über Uniscore Forderungsmanagement GmbH aufwarten.
Ein neues Mitglied, durch einen Pressebericht auf uns aufmerksam geworden, wurde ebenfalls von Uniscore mit unberechtigten Inkassoforderungen unter Druck gesetzt. Verbraucherdienst e.V. ließ den Vorgang bis zum gerichtlichen Mahnbescheid kommen und widersprach diesem. Eine – von uns gewollte – Gerichtsverhandlung wurde anberaumt.
Zum Termin erschienen sind unser Vereinsmitglied, der Vereinsanwalt und – sonst niemand
Weder ein Vertreter der Uniscore, noch deren Rechtsbeistand (Schäfer & Koll, Mannheim) erschienen zum Gerichtstermin, um ihrem Vollstreckungsbescheid gegen unser Vereinsmitglied Rechtskraft zu verleihen.
Somit wurde ein Versäumnisurteil seitens des Gerichts ausgesprochen. Das Versäumnisurteil und weitere Urteile lesen.
Warum erschien Uniscore nicht zum Termin?
Verbraucherdienst Essen hat umfangreiche Informationen zum Geschäftsgebaren der Uniscore Forderungsmanagement GmbH in einem Dossier zusammengestellt. Zudem wären weitere Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. als Zeugen aufgetreten.
Gegen diese erdrückende Beweislast erschien es Uniscore und deren Rechtsbeistand offensichtlich eine gute Lösung, auf die Durchsetzung des Vollstreckungsbescheides und damit auf dessen Forderung zu verzichten.
Mit dem Versäumnis-Urteil ist der Weg frei für weitere kurzfristige Einstellungen unberechtigter Forderungen seitens Uniscore durch den Verbraucherdienst e.V.
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.
Gerne können Sie uns auch via Email-Adresse und Kontaktformular erreichen: KONTAKT
Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.