Das Landgericht Frankfurt kam am 18.06.2012 in der Verhandlungssache Michael Burat im Zusammenhang mit dem Betreiben von Abofallen, somit versuchtem Betrug, zu einem Schuldspruch. Das Strafmaß wurde festgesetzt auf zwei Jahre auf Bewährung, wobei Herrn Burat vier Monate als bereits verbüßt angerechnet wurden.
Im Zusammenhang mit der von Michael Burat ebenfalls betriebenen Firma NetContent forderte die Staatsanwaltschaft ein Strafmaß von einem Jahr und acht Monaten, ging jedoch leer aus. Bezüglich NetContent erfolgte ein Freispruch mit der Begründung “Unvermeidbarer Verbotsirrtum.”
Im Strafgesetzbuch (StGB) heisst es in § 17: „Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert werden.“ Quelle Wikipedia Verbotsirrtum
Nach Meinung von Verbraucherdienst e.V. wird Herr Burat sich beraten lassen haben von einem Rechtsanwalt was den Aufbau der Webseite zur NetContent betrifft. So soll ihm bestätigt worden sein: „ Es liegt kein Verstoß gegen geltendes Recht vor.“ – Das Argument des “unvermeidbaren Verbotsirrtums“ griff und führte zum Freispruch in Sachen NetContent.
Ganz anders fiel das Ergebnis in der Verhandlung zu OnlineContent aus. Hier ließ das Gericht ein fehlendes Unrechtsbewusstsein im Sinne des unvermeidbaren Verbotsirrtums nicht gelten mit den Begründungen …
- das durch ein Inkassounternehmen ausgestellte Mahnungen nicht eingeklagt wurden
- Schein-Geschäftsführer eingesetzt wurden
- Verlegungen von Firmensitzen vorgenommen wurden
- Firmen unbenannt wurden
Diese Vorgehensweise wurde vom vorsitzenden Richter als „ein gewachsenes Unrechtbewußtsein“ eingestuft.
Dennoch wurde die Strafe nur zur Bewährung ausgesetzt weil das Gericht den Schaden für den Einzelnen als gering ansah, und Michael Burat sich als kooperativ erwies, was wesentlich zur Verkürzung des Verfahrens beitragen habe.
Wie diese zur Bewährung ausgesetzten Urteile gegen Michael Burat im Zusammenhang mit seinen Firmen OnlineContent und Netcontent zu bewerten sind, bleibt jedoch abzuwarten weil ……das LG Osnabrück verurteilte Herrn Burat zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Anklage lautete auf versuchtem gewerbsmäßigen Betrugs in 33 Fällen und gewerbsmäßigem Betrug in 38 Fällen. Auch hier wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss Burat im Rahmen einer Bewährungsauflage 120.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen.
Gegen die Urteile des Landgerichts Osnabrück legten Michael Burat und der in diesem Fall mitangeklagte Rechtsanwalt Bernhard S. Revision ein. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Urteile des Landgerichts Osnabrück erst einmal auf Rechtsfehler prüfen. Die Urteile sind also noch nicht rechtskräftig.
Artikel zu Betrug – Burat in Revision gegen Urteil des LG Osnabrück
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